Karriere Die Geheimsprache der Arbeitszeugnisse

In einem Arbeitszeugnis müssen keine guten Wünsche für die weitere berufliche Zukunft enthalten sein, entschied das Bundesarbeitsgericht. Negative Formulierungen sind dagegen verboten. Was die Zeugnissprache bedeutet.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Beschäftigte keinen Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis haben (9 AZR 227/11). Firmenchefs seien gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Arbeitnehmern für ihre geleisteten Dienste zu danken, deren Ausscheiden zu bedauern oder ihnen für die Zukunft alles Gute zu wünschen. Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, dessen Arbeitszeugnis mit dem Satz: "Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute" endete. Er hielt diese Schlussformel für unzureichend und sah sein gutes Zeugnis entwertet. Worauf Sie bei Arbeitszeugnissen wirklich achten müssen, erfahren Sie in unserem Bilder-Überblick. Quelle: dpa
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