Bafög, Stipendium, Job So scheitert das Studium nicht am Geld

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Kurzfristige Beschäftigung oder Werkstudentenvertrag?

Stipendien
Jeder zwanzigste Student in Deutschland bekommt ein Stipendium. Damit kann ein Teil oder sogar der gesamte Lebensunterhalt finanziert werden. Studenten mit überdurchschnittlichen Leistungen und sozialem Engagement können durch eines der 13 Begabtenförderungswerke unterstützt werden, die auch Zuwendungen vom Bundesbildungsministerium erhalten. Die meisten Stiftungen haben einen religiösen Hintergrund oder sind partei-, gewerkschafts- oder arbeitgebernah. Lediglich die Studienstiftung des deutschen Volkes versteht sich als politisch und konfessionell unabhängig.
Wer kein 1,0-Abitur hat muss den Traum vom Stipendium jedoch nicht gleich beerdigen. Gerade eine Vielzahl kleinerer Stiftungen richtet sich explizit an Studenten, die keine Überflieger sind. Dort sind auch Förderungen aufgrund es Herkunfts- oder Studienortes möglich. Ebenso können besondere Begabungen oder Studienfächer zu einer finanziellen Förderung führen.

Nebenjob
Eine der beliebtesten Möglichkeiten zur Finanzierung oder der Aufbesserung des Bafögs ist nach wie vor der Nebenjob. Gut zwei Drittel aller Studenten verdienen sich neben dem Studium etwas dazu. Gute Möglichkeiten an einen Studentenjob zu kommen sind Schwarze Bretter in der Uni oder spezialisierte Online-Stellenbörsen wie jobmensa.de. Auch persönliche Kontakte oder Facebook-Gruppen können hilfreich sein, um einen Job zu finden, der einen Bezug zum eigenen Studium aufweist.

Mit dem Beginn einer beruflichen Nebentätigkeit, gewinnt jedoch auch das Thema Steuern und Versicherungen an Bedeutung. Insbesondere Bafög-Bezieher sollten hier genau darauf achten, dass sie nicht „zu viel“ verdienen, um keine Kürzungen hinzunehmen, die den Zuverdienst wieder auffressen. „Innerhalb des Bewilligungszeitraums – das sind in der Regel 12 Monate von Oktober bis September – darf man maximal 5400 Euro dazu verdienen“, erklärt Schroeder. „Deshalb ist für BAföG-Empfänger ein 450-Euro-Job sinnvoll, da ein höherer Verdienst anteilig angerechnet werden würde.“

Wer kein Bafög bezieht, muss auch keine Kürzungen fürchten. Deshalb lohnt es sich, auch mehr als 450 Euro zu verdienen. Doch auch hier sollten Studenten genau auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses schauen. Am meisten lohnt sich laut Schroeder eine kurzfristige Beschäftigung, da hier keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Diese Tätigkeit ist jedoch zur Zeit auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt.

Die nächstbeste Option ist ein Werksstudentenvertrag. Im Gegensatz zur kurzfristigen Beschäftigung müssen hier jedoch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Dafür darf der Student so viel verdienen wie er möchte – so lang er nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Lediglich wenn die Tätigkeit hauptsächlich abends, nachts oder am Wochenende ausgeübt wird, dürfen es mehr als 20 Stunden sein.

Eine Sorge bei Nebenjobs ist unnötig: Dass sich die Arbeit in Kneipe oder im Taxi per se negativ auf die Studienleistungen auswirkt. Häufig ist sogar das Gegenteil der Fall. Aber so schön es auch ist, am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto zu haben, einen Nachteil bringen die gesparten Versicherungsbeiträge mit sich: Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, erwirbt auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Krankenkasse
Und wo Einnahmen, da auch Kosten - für die Krankenkasse zum Beispiel. Studierende unter 25 müssen sich über die Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel keine Gedanken machen. Sie sind über ihre Eltern mitversichert, sofern die in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Lediglich wer mehr als 425 Euro im Monat verdient, muss sich selbst versichern.

Einzige Ausnahme ist auch hier eine geringfügig entlohnte Beschäftigung 450-Euro-Basis . Deshalb sollten Studenten genau abwägen, ob es sich lohnt mehr zu verdienen, erklärt Schroeder. Denn wer über die 425-Euro-Grenze hinaus kommt, sollte zumindest so viel verdienen, dass er die etwa 90 Euro, die je nach Krankenkasse für die eigene Versicherung fällig werden, bezahlen kann und dann immer noch ein höheres Einkommen hat. Für BAföG-Empfänger stellt sich diese Frage ohnehin nicht. Sollten sie mehr als 450 verdienen würden, bekämen sie entsprechend weniger Geld vom Staat.

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