Arbeitsrecht So muss ein gutes Arbeitszeugnis aussehen

Um Arbeitszeugnisse wird oft gestritten – mitunter sogar vor Gericht. Oft geht es um doppeldeutige Floskeln oder fehlende Schlusssätze. Doch was gehört eigentlich in ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Quelle: imago images
Arbeitszeugnisse sind meist ähnlich aufgebaut. Quelle: Fotolia
Fordert ein Arbeitnehmer eine sehr gute Bewertung im Arbeitszeugnis, muss sein Vortrag beim Arbeitgeber klar machen, dass er eine nicht mehr steigerungsfähige Bestleistung erbracht hat. Quelle: imago images
Das Arbeitszeugnis muss auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Quelle: Fotolia
Auch für das Aussehen eines Arbeitszeugnisses gibt es verbindliche Regeln Quelle: imago images
Außerdem muss jedes Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber oder einem Personalverantwortlichen handschriftlich unterschrieben werden. Quelle: imago images
Wenn Arbeitnehmer und -geber einen Aufhebungsvertrag verhandeln, sollte der Arbeitnehmer in die Zeugnisklausel schreiben lassen, dass das Zeugnis eine Schluss-, Dankes- oder Bedauernsformel enthält. Quelle: imago images
Doppeldeutigkeiten wie "er hat sich stets bemüht" haben im Zeugnis nichts verloren. Quelle: imago images
Das Arbeitszeugnis muss zwar keine Lobeshymne sein, soll aber wohlwollend formuliert sein Quelle: Fotolia
Einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben übrigens nicht nur reguläre Arbeitnehmer. Auch Teilzeit-Mitarbeiter, freie Kräfte, Praktikanten etc. haben ein Recht auf eine Beurteilung. Quelle: Fotolia
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