Hohe Abfindungen Unfähige Manager loszuwerden, ist richtig teuer

Seite 2/3

Der Vorstand müsste schon das Tafelsilber klauen

Denn ein Vorstandsmitglied hat ein sogenanntes gesellschaftliches Organverhältnis mit dem Unternehmen. Er arbeitet eben nicht einfach nur dort, sondern übernimmt die Geschäftsleitung mit allen Rechten und Pflichten. Um diese Funktion mit sofortiger Wirkung und ohne fette Abfindung zu verlieren, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Minderleistungen oder Antipathie zählen auf dieser Ebene nicht als Entlassungsgrund. Diese wichtigen Gründe, so will es Paragraph 84, Absatz 3 des Aktiengesetzes, sind:

  • Verschweigen von für das Dienstverhältnis bedeutenden Vorstrafen
  • Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit
  • Missbrauch der Vertretungsmacht
  • bewiesene strafbare Handlungen, wie Diebstahl, Betrug oder Untreue

Der Hauptgrund, weshalb Vorstände gehen sollen, sei aber leider nicht das gestohlene Tafelsilber, sondern Minderleistungen, so Lüthge. "Bei übereifrigen oder zu selbstbewussten Führungskräften geht ab und zu auch schon mal beim Einstieg etwas schief. Dann kann es auch schon mal vorkommen, dass Unternehmen sehr zügig wieder die Reißleine ziehen."


Zwar kann die Hauptversammlung dem Vorstand das Vertrauen entziehen, worauf der- oder diejenige auch sofort die Koffer packen müsste. Allerdings haben Vorstände in der Regel auch einen Dienstvertrag, mit dem sie sich gegen einen derartigen Rauswurf absichern können. Wenn darin steht, dass ein Vertrauensentzug nicht zum Vertragsende führt, arbeitet der Geschasste zwar nicht mehr als Vorstand, bekommt aber weiterhin seine Bezüge. So blieb auch der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn nach seinem Rücktritt weiter bei VW angestellt. Nur war er eben kein CEO mehr.

Die Erklärungen zu Winterkorns-Rücktritt

Seinen Dienstvertrag noch bis Ende 2016 weiter zu bezahlen, war für den Konzern deutlich günstiger, als eine Auflösung. Medienberichten zufolge erhält Frisch-Rentner Winterkorn seit Januar außerdem eine Betriebsrente in Höhe von 3100 Euro – pro Tag.

Unternehmen und Vorstände einigen sich außergerichtlich

Allerdings landen derartige Fälle nicht vor Gericht, wie Lüthge sagt. "Zwar gibt es immer mal wieder Klagen, die meisten Fälle werden dann jedoch oft vor dem Urteilsspruch einvernehmlich verglichen.“"

So lange dauern Kündigungsschutzprozesse

Denn es sähe weder für den Konzern, noch für den Manager oder die Managerin gut aus, wenn sie sich vor einem Arbeitsgericht eine Schlammschlacht lieferten. Hätte VW mit Schlamm auf Hohmann-Dennhardt geworfen, die Chancen, nochmal einen Externen ins Unternehmen zu holen, stünden gleich Null.
Umgekehrt täte sie sich nun genauso schwer, einen neuen Job zu finden.

Also zahlt das Unternehmen dem Vorstand zähneknirschend – und ist ihn los. Was aber nicht heißt, dass es in diesen Fällen keine Auseinandersetzungen gibt, wie Lüthge erzählt.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%