Stimmrechtsberater Bündnis gegen üppige Boni

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Berater mit besonderen Interessen

Schätzungen, denen zufolge allein ISS auf deutschen Aktionärstreffen bisweilen mehr als zehn Prozent auf sich vereint, werden auf Nachfrage nicht bestritten. Allerdings stimmt der ISS- oder Glass-Lewis-Block nicht immer geschlossen ab. Gerade große Investoren haben oft einen eigenen Kopf – und engagieren die Berater nur, um daraus konkrete Abstimmungsempfehlungen abzuleiten. „Fast die Hälfte unserer Kunden hat eigene Richtlinien“, sagt von Oehsen. Bei Glass Lewis liegt die Quote laut Gebelin sogar bei „mindestens 70 Prozent“.

Wie gewachsen ihr Einfluss aber ist, lässt sich an den stark steigenden Mitarbeiterzahlen ablesen. ISS etwa beschäftigt inzwischen mehr als 900 Mitarbeiter. 2014 waren es noch 700. Getrieben wird das Wachstum hierzulande vom steigenden Anteil ausländischer Aktionäre, die sich mit deutschen Gepflogenheiten nicht auskennen und deshalb oft Berater engagieren.

Im luftleeren Raum, unabhängig von externen Einflüssen also, agieren ISS oder Glass Lewis nicht. Dennoch hat die Europäische Union (EU) die Aktionärsberater ins Visier genommen; sie sollen ihre Richtlinien, Quellen und Interessenkonflikte veröffentlichen. Denn solcherlei Konflikte gibt es einige. So berät ISS über eine Tochter auch Unternehmen – was die Gefahr birgt, dass sie Investoren bei Beratungskunden rücksichtsvolles Abstimmungsverhalten empfehlen. ISS betont, dass die Bereiche getrennt seien.

Hinzu kommt: ISS gehört dem Private-Equity-Haus Vestar Capital, Glass Lewis den kanadischen Fonds OTPP und AIMCo. Es wäre denkbar, dass sie bei Unternehmen, an denen ihre Eigentümer beteiligt sind, Empfehlungen nach deren Gusto aussprechen. Glass Lewis betont, dass OTPP und AIMCo keinen Einfluss auf Empfehlungen hätten. Zudem werde in Reports darauf hingewiesen, wenn am Unternehmen einer der Eigentümer beteiligt sei. „Da die Interessenkonflikte schon heute offengelegt werden, ist die Missbrauchsgefahr aus meiner Sicht überschaubar“, sagt Bodo Schmidt-Schmiedebach, Aktienrechtler bei der Kanzlei CMS. Auch darüber hinaus würden die beiden großen Aktionärsberater die meisten Anforderungen der EU erfüllen. Sollte sich die Regulierung dennoch ändern, werde das aber Folgen haben: „Stimmrechtsberater müssen in Zukunft detailliert erläutern, inwieweit sie Besonderheiten von Märkten, Branchen und Unternehmen berücksichtigen“, so Schmidt-Schmiedebach. Das sei derzeit nicht immer der Fall.

Wirtschaftsvertreter rügen, dass die Berater bisweilen pauschal urteilten; die US-Handelskammer warnt gar vor einer „one size fits all“-Governance. Glass-Lewis-Director Gebelin hält dagegen. „Wir haben einen individuellen Ansatz.“ Was nicht mit den Richtlinien übereinstimme, führe nicht automatisch zu einer negativen Empfehlung. Auch von Oehsen weist die Kritik zurück. „Wer sich unsere Reports anschaut, wird feststellen, dass wir uns detailliert mit den jeweiligen Unternehmen und Branchen befassen.“ Leider gebe es unter Managern aber insgesamt den Trend Governance-Standards prinzipiell zu befürworten – „aber Gründe zu finden, warum sie ausgerechnet bei ihrem Unternehmen unpassend oder gar kontraproduktiv sind“.

Ob er damit auch Münchener-Rück-Aufsichtsratschef Pischetsrieder meinte, das bleibt sein Geheimnis – vorerst.

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