Stimmrechtsberater Glass Lewis gegen Entlastung von Deutsche-Börse-Management

Angesichts der Ermittlungen gegen Börsenchef Kengeter empfiehlt der Stimmrechtsberater Glass Lewis, dem Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Börse die Entlastung zu verweigern.

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Carsten Kengeter, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Börse AG Quelle: dpa

Der Stimmrechtsberater Glass Lewis hat sich gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Börse ausgesprochen. Zur Begründung verwies er auf die geplatzte Fusion mit der London Stock Exchange (LSE) sowie die Ermittlungen gegen Börsenchef Carsten Kengeter wegen des Verdachts des Insiderhandels. Die Deutsche Börse will am 17. Mai jeweils geschlossen über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Jahr 2016 abstimmen lassen.

Das "Handelsblatt" hatte zuerst über die Empfehlungen von Glass Lewis berichtet. Viele Fonds und Großanleger aus den USA und Großbritannien folgen bei ihren Abstimmungen auf Aktionärstreffen dem Rat von Stimmrechtsberatern. Die Deutsche Börse lehnte eine Stellungnahme ab.

Offiziell ist die milliardenschwere Fusion von Deutscher Börse und LSE Ende März am Veto der EU-Kommission gescheitert. Inoffiziell gab es zwischen Deutscher Börse und LSE aber schon länger Streit, ob nach dem Votum der Briten für einen EU-Austritt immer noch London Sitz der Megabörse sein könne. Manche Großinvestoren werfen Kengeter vor, die Fusion mit Blick auf den Brexit schlecht vorbereitet zu haben.

Zudem werfen Ermittler Kengeter Insiderhandel vor. Der Vorstandschef hatte im Dezember 2015, gut zwei Monate vor dem Bekanntwerden der Fusionsgespräche mit der LSE, in großem Stil Aktien von Deutschlands größtem Börsenbetreiber gekauft. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft gab es zu diesem Zeitpunkt bereits Fusionsgespräche mit der LSE. Kengeter hält die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft für haltlos und auch die Deutsche Börse hat sich hinter ihn gestellt.

Nach offiziellem Bekunden erwarb Kengeter die Aktien im Rahmen eines Vergütungsprogramm, dessen Eckdaten der Aufsichtsrat festgelegt hatte. Angesichts der laufenden Ermittlungen könnten die Aktionäre nicht entscheiden, ob eine Entlastung Kengeters auf der Hauptversammlung in ihrem Interesse sei, argumentieren die Stimmrechtsberater von Glass Lewis.

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