Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen Die wichtigsten Antworten zum BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bausparkassen hoch verzinste Altverträge kündigen dürfen. Für Sparer sind das keine guten Nachrichten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
In diesen zehn Städten lohnt sich der Kauf
Ludwigshafen Quelle: Fotolia
Leipzig Quelle: dpa
Hamburg Quelle: Fotolia
Duisburg Quelle: Fotolia
Osnabrück Quelle: Fotolia
Wuppertal Quelle: dpa
Gelsenkirchen Quelle: Fotolia

Wie hat der BGH entschieden?

Obwohl viele ein verbraucherfreundliches Urteil erwartet hatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Sinne der Bausparkassen. Sie haben Recht bekommen und dürfen weiterhin hoch verzinste Altverträge kündigen. Bausparer dürfen die Verträge entsprechend nicht mehr über mehr als zehn Jahre als Sparanlage laufen lassen.

Welche Verträge sind betroffen?

Der BGH hat in seiner Entscheidung auf den Sinn und Zweck des Bausparens hingewiesen. Dieser ist laut den Karlsruher Richtern nicht erfüllt, wenn Sparer zehn Jahre lang keinen Bausparkredit in Anspruch nehmen, sondern den Vertrag als Sparvertrag nutzen. Betroffen von dem Urteil sind also Altverträge, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind. Diese dürfen weiterhin von den Bausparkassen gekündigt werden.

Welche Folgen hat das?

Für die Bausparkassen ist das Urteil eine große Erleichterung, gerade für kleinere Kassen hätte ein verbraucherfreundliches Urteil einen großen Einschnitt bedeutet. Die größten Ersparnisse dürften aus künftigen Kündigungen resultieren, welche die Unternehmen nun ungehindert aussprechen kann. “Bausparkassen werden nun erst Recht auf massenhafte Kündigung von Bausparverträgen setzen, um Kunden los zu werden,“ sagt Hartmut Schwarz, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen.

Weshalb ist die Entscheidung so wichtig?

Urteile der obersten Zivilrichter geben bundesweit die Linie vor. Segnet also der Senat die Praxis ab, müssen weitere Kunden mit der Kündigung rechnen. Umgekehrt hatte ein Urteil im Sinne der Bausparer der Kündigungspraxis mit einem Schlag ein Ende bereitet.

So funktioniert Bausparen

Was haben die Zinsen damit zu tun?

In erster Linie gedacht ist das Bausparen zum Finanzieren von Hausbau, Wohnungskauf oder Renovierung. In der ersten Zeit zahlt der Kunde Beiträge ein und spart einen Teil der Bausparsumme selbst an. Darauf bekommt er Zinsen. Wird der Vertrag „zuteilungsreif“, kann er sich das Ersparte auszahlen lassen und den restlichen Betrag als Darlehen in Anspruch nehmen. Dafür zahlt er in dieser zweiten Phase Zinsen an die Bausparkasse. Normalerweise sind die Zinsgewinne beim Sparen vergleichsweise unattraktiv. Dafür kann man sich später zu einem verlässlichen, eher niedrigen Zinssatz Geld leihen. Aber in der Niedrigzinsphase funktioniert das nicht mehr: Kredite sind überall günstig zu haben - andererseits gibt es fürs Sparen kaum Zinsen.

Phasen der Bauzinsentwicklung von 1980 bis heute

Welche Argumente hatte die Verbraucherseite?

Um ihre wirtschaftlich belastenden Altverträge loszuwerden, haben die Bausparkassen seit 2015 bereits schätzungsweise 250.000 Kündigungen verschickt. Zur Rechtfertigung heißt es, die Institute müssten das Wohl sämtlicher Bausparer im Blick haben. Verbraucherschützer wollen das Argument nicht gelten lassen. Sie werfen den Unternehmen vor, die Verträge früher selbst auch als Geldanlage beworben und damit gut verdient zu haben. Jetzt müssten sie die Konsequenzen tragen. Vor den Karlsruher Richtern plädierte BGH-Anwalt Peter Wassermann für die unterlegenen Bausparer und verwies darauf, dass es hier um langjährige Verträge gehe. Beim Abschluss wisse niemand, ob er das Darlehen in der Zukunft tatsächlich gebrauchen könne. Den Kassen hätte klar sein müssen, dass sich die Verhältnisse ändern können. „Dass jetzt eine Niedrigzinsphase eingetreten ist, darf nicht zulasten der Kunden gehen“, sagte er.

Warum waren die Kündigungen rechtlich umstritten?

Dass Verträge gekündigt werden dürfen, die zu hundert Prozent bespart sind, steht außer Frage. Die jüngste Kündigungswelle trifft aber Kunden, die die vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht haben. Gemeinsam ist allen Fällen, dass die Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, das Darlehen aber nicht abgerufen wurde.



© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%