Auch in der heißen Jahreszeit bleiben viele Mitarbeiter von der Grippe nicht verschont. Das zeigt ein Blick in viele deutsche Büros: Schniefen, Niesen, matter Blick. Und immer wieder tauchen Mitarbeiter, die eigentlich krankgeschrieben sind, trotzdem am Arbeitsplatz auf. Manche schleppen sich aus Pflichtbewusstsein ins Büro, andere fühlen sich wirklich wieder besser. Doch darf man überhaupt trotz Krankenschein arbeiten? Wie ist das mit dem Versicherungsschutz? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
1. Darf ein Mitarbeiter, der krankgeschrieben ist, trotzdem arbeiten?
Viele Arbeitnehmer denken, dass es verboten ist, während einer Krankschreibung an den Arbeitsplatz zurückzukommen und zu arbeiten. Ein Mythos. „Der Arzt gibt in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur eine Prognose ab, wie lange sein Patient arbeitsunfähig ist“, erklärt Rechtsanwalt Volker Werxhausen, Partner der Kanzlei CBH in Köln. „Die Prognose muss nicht unbedingt für die gesamte Dauer der Bescheinigung zutreffen. Ein Mitarbeiter kann also auch vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten gehen – und er muss das sogar, wenn er vorzeitig wieder arbeitsfähig ist.“
Wann das der Fall ist, hängt allerdings auch vom Job ab: Beispielsweise könnte ein Notar mit einem gebrochenen Arm Schriftsätze diktieren, ein Landschaftsgärtner aber keine Schaufel halten. Wenn ein Mitarbeiter zeitlich nur ganz geringfügig arbeiten könnte, muss er auch nicht anbieten, wieder in die Arbeit zu kommen. Falsch ist übrigens auch der Mythos, dass ein Mitarbeiter eine „Gesundschreibung“ vom Arzt braucht, wenn er nach Krankschreibung vorzeitig wieder arbeiten möchte.
2. Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter wieder nach Hause schicken?
Die Grippe ist scheinbar auskuriert, nach Tagen im Bett will man wieder mit anpacken – doch der Chef sieht das anders und schickt den Mitarbeiter zurück nach Hause. Das darf er auch. „Selbst wenn der noch kranke Angestellte unbedingt wieder arbeiten möchte, muss der Chef die vorzeitige Arbeitsleistung nicht annehmen“, erklärt Rechtsanwalt Werxhausen.
Diese Berufe machen krank
Gemäß dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse fallen Gärtner und Floristen durchschnittlich 20,3 Tage im Jahr krankheitsbedingt aus. Schuld daran ist die ungesunde Arbeitshaltung, die diese Berufsgruppen größtenteils einnehmen müssen. Wer den ganzen Tag kniet oder hockt, tut seinen Knien und seinem Rücken nichts Gutes. Laut Statistischem Bundesamt müssen Floristen und Gärtner ihren Beruf besonders häufig aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.
Im Schnitt fallen Metallbauer pro Jahr 20,7 Tage krankheitsbedingt aus. Und je älter, desto schlimmer wird es. Besonders häufig krank sind die 50- bis 64-Jährigen.
Patienten heben, waschen, tragen: Das geht auf Bandscheiben und Gelenke. Dementsprechend fallen Gesundheits- und Krankenpfleger an durchschnittlich 21,2 Tagen im Jahr aus. Krankenpfleger gehen auch häufig vorzeitig in den Ruhestand - und geben bei ihrem Renteneintritt meistens gesundheitliche Gründe an.
Am häufigsten krank sind Führer von Fahrzeugen und Transportgeräten mit 26,9 sowie Bus- und Straßenbahnfahrer mit 28 Krankentagen im Jahr. Meistens gehen sie aus gesundheitlichen Gründen früher in den Ruhestand.
Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und muss für deren Wohlergehen sorgen. „Denkt der Chef, dass der Mitarbeiter sich oder andere gefährden könnte, muss er ihm sogar verbieten, zu arbeiten“, erläutert der Arbeitsrechtler. Beispielsweise sollte ein Rektor eine Lehrerin, die wegen einer Grippe krankgeschrieben ist, aber mit Fieber ihre Klasse unterrichten will, besser nach Hause schicken.
Der Arbeitgeber kann im Einzelfall sogar in die Haftung genommen werden, wenn er den Arbeitnehmer arbeiten lässt, obwohl erkennbar ist, dass der dazu gar nicht in der Lage ist. Ein überspitztes Beispiel: Ein Busfahrer möchte trotz eines eingegipsten Armes fahren, weil er denkt, er könne auch einhändig lenken. Lässt sein Chef das wissentlich zu und es kommt zu einem Unfall, muss der Arbeitgeber unter Umständen dafür haften.