Der Bundesrat beschloss am Freitag einen entsprechenden Verordnungsentwurf für mehr Schutz der Arbeitnehmer. Anfang 2015 war eine über Jahre vorbereitete Vorlage für eine solche Verordnung nach Protesten der Arbeitgeber gestoppt worden.
Konkretisiert wurden nun unter anderem Vorschriften für Fenster am Arbeitsplatz. Dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und sonstige große Sozialräume müssen Sichtverbindung nach außen haben. Etwa innerhalb von Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren kann von einer Sichtverbindung nach außen abgesehen werden.
Viel Wirbel hatte es auch darum gegeben, dass zunächst abschließbare Kleiderschränke vorgesehen waren. Nun soll eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind - abschließbar muss die Ablage jedoch nicht sein.
Die Verordnung enthält auch Regeln für Bildschirmarbeitsplätze oder für die Unterweisung der Beschäftigten etwa im Fall eines Brandes. IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban warf Arbeitgeberlobbyisten vor, die Entscheidung mit Unterstützung aus dem Kanzleramt mehr als eineinhalb Jahre blockiert zu haben.