BGH kippt Kreditgebühren für Unternehmer Banken stehen milliardenschwere Rückforderungen ins Haus

Diese BGH-Urteile dürften Banken Milliarden kosten: Das Gericht erklärt Bearbeitungsgebühren bei Geschäftskrediten für unzulässig. Den Banken steht eine Klagewelle bevor, Kanzleien wittern gute Geschäfte.

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Schild vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Quelle: REUTERS

Erst 2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken keine Bearbeitungsgebühren für die Kreditvergabe verlangen dürfen. Diese bezahlten die Banken schließlich schon über den vereinbarten Zins für ihren Aufwand, zusätzliche Gebühren seien eine unerlaubte Preisnebenabrede. Unklar war aber lange, ob diese Urteil nicht nur auf Verbraucher- sondern auch auf Unternehmenskredite anzuwenden ist. Urteile von Oberlandesgerichten dazu fielen unterschiedlich aus.

Das hat der BGH nun endgültig geklärt. Bei Unternehmerdarlehen sind Bearbeitungsgebühren ebenso unzulässig, entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der kreditgebenden Banken daher unwirksam. Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte seien mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes unvereinbar, es läge eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners – in diesem Fall des Unternehmers – vor. Den Einwand, Unternehmer seien aufgrund ihrer stärkeren Verhandlungsposition und Fachkenntnis über Kredite weniger schutzbedürftig als Verbraucher, ließ der BGH nicht gelten. Selbst die Tatsache, dass Unternehmer die Kreditgebühren steuersenkend beim Finanzamt geltend machen können, ändere nichts daran, ob die Gebühren zulässig seien oder nicht.

Das Urteil sorgt für Jubel bei betroffenen Unternehmern, Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierern, denn durch die nun ermöglichten Rückforderungen gegenüber den Banken winken ihnen hohe Einnahmen. Juristen erwarten eine Klagewelle und Rückzahlungen bereits bezahlter Bearbeitungsgebühren in erheblichem Umfang. 

Banken unter Druck

Die Bankenbranche hingegen sieht sich hingegen erneut durch die Rechtsprechung mit einem Riesenproblem konfrontiert, ähnlich wie schon bei den vom BGH kassierten Widerrufsklauseln bei Baufinanzierungen und eben den Verbraucherkrediten. „Auf AGB gestützte Bearbeitungsgebühren sind bei der Unternehmensfinanzierung Gang und Gäbe“, erklärt etwa Christian Wolf, Bankrechtsexperte bei der Großkanzlei Norton Rose Fulbright. „Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich mitunter auf bis zu zwei Prozent der Darlehenssumme und spielen in der Kalkulation in Zeiten der Niedrigzinsphase eine beachtliche Rolle. Der BGH stürzt die Banken erneut in ein Dilemma.“

Angesichts der verbreiteten Kreditsummen sind sich die Experten einig, dass in der Summe Milliardenforderungen auf die Banken zukommen. Da schon das Kreditgebührenverbot bei Verbraucherkrediten zu Rückforderungsansprüchen in Milliardenhöhe geführt hat, obwohl es im Einzelfall selten um mehr als einige Hundert Euro ging, hat das aktuelle BGH-Urteil eine viel größere Dimension. Die Rechtsanwaltskanzlei Lehnen & Sinnig schätzt ebenso wie andere Bankrechtsexperten, dass es häufig um fünf- bis sechsstellige Beträge pro Darlehen gehen dürfte. Hinzu käme, dass viele Unternehmer gleich eine Vielzahl relevanter Kreditverträge haben. „Die deutschen Banken sehen sich der größten Rückforderungswelle aller Zeiten ausgesetzt“, ist Christof Lehnen überzeugt.

von Daniel Schönwitz, Niklas Hoyer

Da sich der BGH an den Regelungen für Verbraucherkredite orientiert hat, rechnen die Juristen nun damit, dass auch die dort angewandten Verjährungsfristen gelten. Demnach bestünde für Unternehmer ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren zumindest für alle Verträge, die nach 2013 abgeschlossen wurden. Anwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kreuzer sieht sogar weit mehr Kreditverträge außerhalb der Verjährungsfrist. „Kapitalmarkt- und bankrechtlich gilt die Höchstverjährungsfrist von zehn Jahren - auf den Tag genau.“ Verträge, die nach dem 4.7.2007 abgeschlossen wurden, wären demnach grundsätzlich für eine Rückforderung relevant.

Individuelle Verträge ohne Rückforderungsanspruch

Anwalt Wolf weist aber auch darauf hin, dass ein Rückforderungsanspruch davon abhängig ist, ob die Bearbeitungsgebühr tatsächlich auf Grundlage von AGB erfolgte, oder ob sie individuell im Vertrag vereinbart wurde. Die Abgrenzung sei mitunter schwierig. „Es ist keineswegs ausgemacht, dass die jüngsten BGH-Entscheidungen in jedem Fall dazu führen, dass Banken Bearbeitungsgebühren an Unternehmen zurückzahlen müssen“, so Wolf. Er rechnet außerdem damit, dass Banken die bislang verlangten Gebühren künftig auf den Darlehenszins aufschlagen, was Unternehmen letztlich teurer kommen könnte, als die üblichen Bankgebühren.

Banken dürften sich daher in den meisten Fällen gegen die Rückforderungen zur Wehr setzen, so dass am Ende Gerichte über die Einzelfälle entscheiden müssen. Kanzleien und spezialisierte Prozessfinanzierer, die das Prozessrisiko gegen einen Erfolgsbeteiligung übernehmen, haben sich daher bereits in Stellung gebracht. Anlegeranwalt Dirk Sinnig rechnet „mit maximalem Widerstand der Banken“.

Sein Kollege Christof Lehnen weist darauf hin, dass aber anders als bei den Verbrauchern mit geringen Rückforderungsbeträgen in diesem Fall die allermeisten Unternehmen klagen dürften, schon allein um ihrer Sorgfalt als ordentliche Geschäftsmänner nachzukommen. „Unterlässt es die Geschäftsführung, die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren durchzusetzen, haften die Geschäftsführer der Unternehmer hierfür mit ihrem Privatvermögen persönlich und unbeschränkt.“ Da sei vielen Geschäftsführern nicht bewusst.

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