Kunden müssen ab sofort bei Anrufen bei Hersteller-Hotlines keinen besonderen Telefontarif mehr zahlen. Wählt ein Verbraucher seine Kundendienst-Telefonnummern, die er zusammen mit dem Kauf einer Ware erhalten hat, darf das nicht mehr als ein gewöhnlicher Anruf ins Fest- oder Mobilfunknetz kosten, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag. Dem Urteil lag eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt gegen die deutsche Firma comtech zugrunde. Die hatte für seine Kunden eine 0180-Nummer eingerichtet, deren Tarife deutlich über denen der normalen Telefongebühren lagen. (Az: C-568/15)
Die Luxemburger Richter legten mit ihrem Urteil erstmals eine europäische Verbraucherrichtlinie aus, nach der Käufer bei Anrufen der Kundendienst-Nummer nicht verpflichtet sind, mehr als den "Grundtarif" zu zahlen. Der Gerichtshof stellte nun klar, dass ein "Grundtarif" nicht die normalen Telefonkosten übersteigen darf. Das Landgericht Stuttgart, das den Fall verhandelte, hatte den Gerichtshof der EU angerufen.