Landgericht Düsseldorf Versicherungen dürfen Kursgewinne weitgehend behalten

Lebensversicherungen dürfen ihre Bewertungsreserven - also Kursgewinne aus der Anlage von Wertpapieren - weitgehend behalten und müssen sie nur in geringem Umfang an die jetzt ausscheidenden Kunden ausschütten.

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Das Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf Quelle: dpa

Lebensversicherungen dürfen ihre Bewertungsreserven - also Kursgewinne aus der Anlage von Wertpapieren - weitgehend behalten und müssen sie nur in geringem Umfang an die jetzt ausscheidenden Kunden ausschütten. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag entscheiden und eine Klage des Bundes der Versicherten (BdV) gegen die Victoria-Versicherung im Ergo-Konzern zurückgewiesen. Der BdV kündigte an, gegen die Entscheidung weiter rechtlich vorzugehen.

Das Landgericht erklärte, wegen der niedrigen Zinsen habe die konkrete Gefahr bestanden, dass einige Lebensversicherer ihre vertraglich zugesagten Garantiezinsen nicht mehr erwirtschaften konnten. Deshalb sei das Gesetz von 2014, das Ausschüttungen kappt, nicht zu beanstanden. „Es ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch diese Neufassung gewichtige Interessen des Allgemeinwohls verfolgte“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der BdV dagegen hält die Rechtsänderung für verfassungswidrig. Weil die Kapitalgewinne mit den Geldern der Kunden erwirtschaftet worden seien, müssten sie daran beteiligt werden. Im konkreten Fall ging es um gut 2600 Euro.

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