Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Mehr Beiträge vom Einkommen abziehen

Arbeitnehmer können Beiträge zur Krankenkasse als Sonderausgaben geltend machen. Welche Regeln dabei gelten und was es sonst noch Neues in der Rechtsprechung gibt.

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Hier gibt es die höchsten Steuerrückzahlungen
Steuererstattungen und NachzahlungenDie durchschnittlichen Steuererstattungen für Arbeitnehmer fallen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich aus. Die aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen die Erstattungen für das Veranlagungsjahr 2009. Grund für die Verzögerung: Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann sich dafür vier Jahre Zeit lassen. Bundesweit erhielten 11,6 Millionen Steuerpflichtige für 2009 eine Erstattung, weniger als 1,2 Millionen mussten Steuern nachzahlen. Quelle: dpa
Saarland Die Auswertung des Statistischen Bundesamts zeigt: Im Saarland konnten 147.770 Steuerpflichtige mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2009 im Schnitt gerade mal 812 Euro zurückholen. Der Bundesdurchschnitt lag bei 886 Euro. Berücksichtigt wurden unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften. Als Quelle diente die Einkommensteuerstatistik 2009. Nachzahlungen verlangten die saarländischen Finanzämter von 14.737 Steuerpflichtigen, im Schnitt 639 Euro. Im Bundesdurchschnitt mussten durchschnittlich 914 Euro nachgezahlt werden. Quelle: dpa
ThüringenAuch in Thüringen fiel die Steuererstattung für Arbeitnehmer für das Jahr 2009 mit 817 Euro eher gering aus. Wenn Steuerpflichtige nachzahlen mussten, dann im Schnitt 578 Euro. Quelle: dpa/dpaweb
SachsenIn Sachsen haben 595.492 Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2009 eine Erstattung von durchschnittlich 832 Euro bekommen. Eventuelle Nachzahlungen betrugen durchschnittlich 626 Euro. Quelle: REUTERS
Rheinland-PfalzFür das Veranlagungsjahr 2009 erhielten 575.964 Steuerpflichtige in Rheinland-Pfalz durchschnittlich eine Erstattung von 852 Euro. 68.426 Steuerpflichtige mussten im Schnitt 675 Euro nachzahlen. Quelle: dpa
BremenBremen teilt sich den 12. Platz im Ranking der höchsten Steuererstattungen mit Niedersachsen. In beiden Ländern erhielten Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften für das Jahr 2009 eine Steuererstattung von 855 Euro. Quelle: dpa
NiedersachsenWährend in Bremen 8.053 Steuerpflichtige im Schnitt 728 Euro nachzahlen mussten, waren es im wesentlich größeren Bundesland Niedersachsen 117.007 und die Nachzahlung betrug 682 Euro. Quelle: AP

Wer als Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert ist, kann die Beiträge als Sonderausgaben von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, kann er die Beiträge minus pauschal vier Prozent absetzen.

Auch Versicherte einer privaten Krankenversicherung (PKV) können Beiträge bei der Einkommensteuer abziehen, allerdings nur bis zum Niveau der Beiträge, die in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig wären. Übersteigen die in der Krankenversicherung gezahlten Beiträge 1900 Euro im Jahr, können Arbeitnehmer Beiträge für folgende Policen nicht mehr zusätzlich in ihrer Steuererklärung geltend machen:

  • Arbeitslosenversicherung,
  • Risikolebens- und Berufsunfähigkeits- versicherungen,
  • Haftpflicht- und Unfallversicherungen,
  • private Rentenversicherungen; mit Ausnahme staatlich geförderter Rürup-Policen.

Recht einfach: Freibad

Komplizierter wird es, wenn Geld nicht nur vom Versicherten zur Krankenkasse fließt, sondern auch umgekehrt. In einem vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz verhandelten Fall wollte ein Paar 2012 Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend machen.

Das Finanzamt kürzte bei der Frau den Beitrag von 2663 Euro pro Jahr um 150 Euro, die die Versicherte über ein Bonusprogramm ihrer Krankenkasse als Zuschuss für privat abzurechnende Leistungen erhalten hatte. Um den Bonus zu bekommen, hatte sie an Vorsorgemaßnahmen, etwa zur Krebsfrüherkennung, teilgenommen.

Gegen den Abzug der 150 Euro klagte die Versicherte. Das Finanzgericht gab ihr recht (3 K 1387/14). So ließen sich die Krankenkassenbeiträge und der Bonus nicht verrechnen, weil sie nicht „gleichartig“ seien. Schließlich habe der Bonus nichts mit dem gesetzlichen Versicherungsschutz zu tun, auf den alle Kassenmitglieder Anspruch hätten, unabhängig davon, ob sie am Bonusprogramm teilnähmen oder nicht.

Zudem sei der Bonus eine Zuzahlung für Leistungen, die nicht zum Katalog der Krankenkassen gehörten. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil das Finanzgericht Rheinland-Pfalz eine Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen hat.

Die besten Finanzämter Deutschlands
Der Briefkasten des Finanzamtes in Euskirchen (NRW) Quelle: APN
Berlin-Zehlendorf Quelle: dpa
Das als Edelstein- und Garnisonsstadt bekannte Idar-Oberstein bietet seinen 28.300 Einwohnern ein kundenfreundliches Finanzamt an. Quelle: dpa
Rang 9: Oldenburg Niedersachsen (2,85 Punkte im Schnitt) schafft es in der Länderwertung gerade mal auf Platz 14 von 16. Das Amt Oldenburg allerdings sticht mit 4,65 Punkten deutlich positiv hervor. Quelle: dpa
Rang 7: Koblenz Koblenz ist mehr als 2000 Jahre alt, Teile der Stadt zählen zum UNESCO-Welterbe. Außerdem verfügt Koblenz über eine Universität. Ein weiterer Grund für die 111.000 Einwohner stolz auf ihre Stadt zu sein: Wie im Vorjahr landet das Finanzamt unter den Top 10. Quelle: dpa
Rang 2: Worms-Kirchheimbolanden Nur knapp den ersten Platz verpasst hat das Finanzamt in Worms-Kirchheimbolanden. Die Behörde aus Rheinland-Pfalz bekommt 4,90 Punkte. Rheinland-Pfalz hat mit einem Durchschnittswert von 3,65 Punkten im Schnitt die beliebtesten Finanzämter Deutschlands. Quelle: dpa
Bitburg hat nicht nur eines der am meisten verkauften Biere Deutschlands. Auch das Finanzamt genießt Ansehen. Quelle: obs

Anders liegt der Fall wenn die Krankenkasse bereits gezahlte Beiträge erstattet oder Boni zahlt, die sich auf gesetzliche Leistungen beziehen. „Solche Beitragserstattungen und Boni sind in der Steuererklärung anzugeben und mindern den Steuerabzug“, sagt Armin Pfirmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dornbach in Saarbrücken.

Sollte auch der Bundesfinanzhof sich der Meinung der Richter aus Rheinland-Pfalz anschließen, müssten die Krankenkassen ihre Anreizprogramme mit steuerschädlicher Beitragsrückerstattung überdenken und stattdessen steuerneutrale Boni zahlen. „Das würde die Anreize für gesundheitsförderndes Verhalten erhöhen“, sagt Steuerberater Pfirmann.

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