Autounfall und Diebstahl Was die Kfz-Versicherung zahlt, wenn es knallt

Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert: Wer sein Auto gegen Unfall, Diebstahl und Brandschäden versichert, bekommt nicht immer das ersetzt, was er bezahlt hat. Worauf Autofahrer bei einer Kfz-Police achten sollten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Schadenfreiheitsklasse Kfz-Versicherung. Quelle: Getty Images

Kaum zeigt uns der Herbst mit Nebel, Raureif und laubbedeckten Straßen die kalte Schulter, häufen sich die Autounfälle. Die Gefahr eines Wildunfalls steigt bei schlechter Sicht und wenig Tageslicht ebenso wie das Diebstahlrisiko. Ist das Unglück passiert, geht der Schaden schnell in die Tausende. Dann ist die Kfz-Versicherung gefordert, den Schaden zu begleichen.

Wer allerdings glaubt, die eigene Kfz-Versicherung oder die des Unfallgegners würde gleich so viel Geld rausrücken, dass damit Reparaturkosten oder ein Ersatzfahrzeug komplett bezahlt werden können, wird oft eine böse Überraschung erleben.

Versicherungen zahlen nur unter bestimmten Voraussetzungen den Neu- oder Wiederbeschaffungswert eines Autos. Sind die nicht erfüllt, erhält der Geschädigte häufig nur einen Teil dessen, was er ausgeben muss, um wieder ein Fahrzeug gleicher Güte und Qualität zu erhalten. Unabhängig davon, ob die eigene Kaskoversicherung oder die Haftpflicht des Unfallgegners zuständig ist. Dadurch erleidet der Inhaber des beschädigten Autos in der Regel trotz Schadenersatz von der Versicherung einen Verlust.

Mit der passenden Kfz-Versicherung lässt sich dieser Verlust jedoch vermeiden oder zumindest deutlich mildern. Wie der Kfz-Versicherungsvergleich der WirtschaftsWoche zeigt, bieten sogar günstige Versicherungstarife schon großzügige Klauseln für den Ersatz von Neu- und Gebrauchtwagen.

Haftpflicht auf Zeitwert beschränkt

Grundsätzlich versichern Haftpflichtversicherungen zunächst den Zeitwert von Gegenständen. Dahinter verbirgt sich der Anschaffungspreis abzüglich der Wertminderungen durch Alter und Verschleiß. Beschädigt also ein anderer Autofahrer das eigene Fahrzeug, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht nur einen Teil des Kaufpreises: den Wiederbeschaffungswert für den Kauf eines gleichwertigen Autos in gleichem Zustand.

Die günstigsten Versicherungen für die Oberklasse

Ärgerlich ist das vor allem bei Totalschäden noch junger oder gar neuer Fahrzeuge, die schon unmittelbar nach der Erstzulassung massiv an Wert verlieren, oft sogar um die 30 Prozent. Wer sich nach so einem Unfall den gleichen Wagen erneut kaufen möchte, muss meist viel Geld nachschießen.

Kaskoversicherungen mit Neu- und Kaufwertentschädigung

Gerade für Neuwagenfahrer und Besitzer teurer Autos bieten die meisten Versicherer aber einen Ausweg im Rahmen der Kaskoversicherung. Hier bieten viele Versicherer eine Neuwertentschädigung an. Wird das Auto gestohlen, fällt es einem Brand zum Opfer oder verursacht der Versicherungsnehmer selbst einen wirtschaftlichen Totalschaden, zahlt eine Versicherung mit Neuwertentschädigung den Kaufpreis für ein neues Auto. Abgezogen wird der Restwert, den das Schrottauto womöglich trotz wirtschaftlichen Totalschadens noch hat.

Analog dazu bieten viele Kfz-Tarife auch eine Kaufwertentschädigung. Dann zahlt die Versicherung genau das, was der Versicherungsnehmer beim Fahrzeugkauf bezahlen musste. Allerdings wird auch hier ein eventuell noch vorhandener Restwert abgezogen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%