Betriebliche Altersversorgung Für die Zukunft mehr Betriebsrente vom Chef

Neue Regelung bei der Betriebsrente. Quelle: Getty Images

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde vor einem Jahr verabschiedet. Was sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon haben, warum die bAV wieder attraktiver ist und das Rentenniveau insgesamt heben kann.

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Nachdem der Bundesrat im Sommer 2017 zustimmte, konnte das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wie geplant am Neujahrstag 2018 in Kraft treten. Da sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD einig waren, gab es keinen Widerstand und langes herumdoktern am Gesetzestext im Bundesrat - ungewöhnlich für eine Rentenreform. Zweieinhalb Jahre zähen Ringens aller Interessenvertreter fanden so ein versöhnliches Ende.

Für künftige Betriebsrentner wird das Gesetz vieles ändern. Tatsächlich bringt es ein paar deutliche Verbesserungen, und zwar nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Vor allem in einem Punkt besteht jedoch Nachbesserungsbedarf.

Doch der Reihe nach. 57 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben Stand 2017 eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente, das sind mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer. Das Problem: Diese Quote ist je nach Betriebsgröße sehr ungleich verteilt. Während die Quote in Großbetrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten bei etwa drei Vierteln der Belegschaft liegt, nutzt das bAV-Angebot in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht einmal jeder Dritte.

Die Europäische Kommission will eine europaweite private Altersvorsorge einführen. Dabei sollen europäische Qualitätsstandards für Altersvorsorgeprodukte festgelegt werden. Deutsche Versicherungen sehen das kritisch.

Und da liegt das Dilemma: Besonders die unteren Einkommensschichten sind von einer drohenden Rentenlücke betroffen. Geld für eine betriebliche oder private Zusatzvorsorge fehlt meist oder betriebliche Altersversorgung lohnt sich für diese Arbeitnehmer schlicht nicht. Gerade aber diese Gruppe leidet unter dem sinkenden Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung und bräuchte mit einer betrieblichen Altersversorgung eine starke zweite Einkommensquelle im Alter. Sonst drohen diese späteren Rentner ein Fall für den Sozialstaat zu werden, die den Steuerzahler belasten.

Betriebsrente stärken, Geringverdiener unterstützen

Das BRSG soll diesen Missstand beheben – und zumindest scheint ein großer Schritt in diese Richtung gelungen. Zwar haben Arbeitnehmer schon seit langem Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, jedoch mussten sie diese bislang aktiv einfordern, sofern der Arbeitgeber hierzu kein Angebot machte – was insbesondere in den kleinen und mittelständischen Betrieben häufig dazu führte, dass die zweite Säule der Altersvorsorge neben gesetzlicher und privater Rente schlicht ignoriert wurde. Gerade für Geringverdiener, die keine Aussicht auf einen Arbeitgeberzuschuss hatten, war die Belastung oft zu hoch. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer war sie unter dem Strich einfach unattraktiv: zu teuer, zu riskant, zu unflexibel, zu kompliziert.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Das BRSG geht einige dieser Defizite gezielt an. Wesentlicher Punkt dabei ist die Tarifexklusivität. Die besagt, dass dieses neue bAV-Modell in Tarifverträgen verankert sein muss, bei neuen Verträgen ab 2019, Altverträge müssen bis 2022 angepasst werden. Unternehmen ohne Tarifbindung können sich an Tarifverträge anhängen und deren Regeln zu eigen machen. So ist gewährleistet, dass eine verbindliche Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerseite zustande kommt. Die Tarifverträge dürfen aber ebenso eine betriebliche Altersversorgung nach alten Regeln vereinbaren.

Es gibt also neue Gestaltungsmöglichkeiten. Hier die wesentlichen Neuerungen.

Das neue Rentenkonzept der SPD

Ende der Garantierente

Arbeitgeber mussten bislang eine Garantie über die Mindesthöhe der Rente abgeben. Für den Fall, dass diese Höhe mit dem Vorsorgeprodukt nicht zu realisieren war, muss der Arbeitgeber aus eigenen Mitteln für die Differenz gerade stehen. Gerade in Zeiten, in denen risikoarme Anlageprodukte kaum noch Rendite bringen, wird die bAV für Arbeitgeber so zu einem hohen finanziellen Risiko.

Mit dem BRSG fällt die Garantie, lediglich die einzahlten Beiträge sollen bei Renteneintritt garantiert zur Auszahlung kommen. Produktanbieter und Arbeitgeber können so die Renditechancen am Kapitalmarkt besser nutzen, die ihnen zuvor verwehrt blieben. Zugunsten einer besseren Verzinsung können sie nun stärker in Aktien und ausländische Märkte investieren. Um die „Zielrente“ – eine Prognose der angestrebten Rentenhöhe – mit hoher Sicherheit zu erreichen, können Tarifverträge eine zusätzliche Sicherheitsleistung des Arbeitgebers vorsehen.

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