Pflege-Ratgeber Wann die Pflegeversicherung zahlt - und wofür

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Pflegegutachten und Schritte nach Einstufung

Frage 3: Wie bereitet man den Gutachter-Besuch richtig vor?

Eine gute und vor allem genaue Vorbereitung des Gutachter-Termins ist dringend notwendig. Der Pflegebedürftige ist sozusagen in der Beweispflicht. Bei seinem kurzen Besuch zuhause muss der Gutachter einen Eindruck davon bekommen, wie viel Pflege notwendig ist, um auch die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Deshalb sollte der Pflegebedürfte gemeinsam mit einer Vertrauensperson – idealerweise der zukünftigen Pflegeperson – den Termin vorbereiten und auch machen.

Zunächst sollten alle Unterlagen, die dem Gutachter die gesundheitliche Situation erläutern, sammeln und beim Hausbesuch unaufgefordert vorlegen. Alles, was die prekäre Situation zeigt, sollte dabei sein: Befunde aller Haus- und Fachärzte, der Schwerbehindertenausweis und weitere Dokumente, die die Gesundheit betreffen, wie beispielsweise der Medikamentenplan, die Psycho- oder Physiotherapiebescheinigungen oder der Brillenpass bei erheblicher Sehschwäche. All das kann für den Gutachter stichhaltig belegen, wie es um die Gesundheit des Antragsstellers bestellt ist.

Sollte bereits ein Pflegedienst kommen oder die Pflegeperson bereits länger pflegen, sollte eine Pflegedokumentation vorhanden bzw. erstellt worden sein, die genau zeigt, wo überall Unterstützung notwendig ist.

In jedem Fall sollte vor dem Termin eine Liste erstellt werden, welche Tätigkeiten von einer Pflegeperson erledigt werden müssen, und wo im Alltag der Antragssteller nicht mehr alleine klar kommt. Vorlagen für Checklisten zum Pflegegutachten finden sich zahlreich im Internet, aber auch viele Ratgeberbücher enthalten häufig entsprechende Listen zum Abhaken. Besonders hilfreiche Informationen, wie man sich konkret auf Antrag und Gutachterbesuch vorbereiten kann, finden sich beispielsweise im Buch „Das Pflegegutachten“ von der Verbraucherzentrale NRW.

Wichtig: Nicht verrückt machen lassen! Besonders in Internetforen finden sich zahlreiche Einträge, die Angst machen vor dem Besuch. Es wird zum Beispiel vor fiesen und unhöflichen Gutachtern gewarnt, die „einem nichts gönnen“. Hier gilt: Ruhe bewahren! Angstmacherei hilft weder dem Pflegebedürftigen noch den Angehörigen. Bestmögliche Vorbereitung führt in der Regel auch zum Erfolg.

Die Betreuer sollten sich vor dem Termin Zeit für ein ruhiges Gespräch mit dem Pflegebedürftigen nehmen und ihn ein wenig auf den Termin vorbereiten. Ganz wichtig ist, dass dem Betroffenen klar ist, dass auch intime Dinge besprochen werden und es nicht darum geht, sich von seiner besten Seite zu zeigen, sondern ehrlich zu sein. Die Gutachter schauen zudem auch auf Kleinigkeiten, ein Händedruck, die Sitzhaltung und die Reaktionen im Gespräch.

Wichtig: Der Gutachter kommt zum Hausbesuch in erster Linie, um die Situation des Pflegebedürftigen selbst zu bewerten. Die Wohnsituation hat keinen Einfluss auf die Bewilligung des Pflegegrads. Allerdings wirft der Gutachter einen Blick auf Treppen, Badezimmer und Betthöhe, um gegebenenfalls Empfehlungen für Hilfsmittel oder Umbauten auszusprechen. Stehen diese Empfehlungen im Gutachten, können Pflegebedürftige bei Bewilligung eines Pflegegrads bestimmte Leistungen bei der Kasse beantragen, ohne dass eine erneute Prüfung durch einen Gutachter notwendig wird. Das spart Zeit, Aufwand und Nerven.

Frage 4: Die Zusage zur Pflegegrad-Einstufung ist da – was nun?

Der Moment, in dem der Antrag auf Pflegegrad bewilligt wurde, sorgt meist erstmal für Erleichterung. Wer auf der Suche nach guten Tipps das Netz durchstreift, muss viel lesen von abgelehnten Anträgen und wie schwierig es sei, eine Bewilligung zu bekommen. Trotzdem gilt es nach der Bewilligung einiges zu beachten.

Diese Fragen sollten geklärt werden:

In welchen Pflegegrad wurde eingestuft? Der Pflegegrad entscheidet also darüber, wie viel Geld monatlich zur Verfügung steht, danach kann die Pflege organisiert werden. Der Pflegegrad macht einen großen Unterschied – und erfüllt unter Umständen nicht die Erwartungen der Antragssteller. Zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5 unterscheidet sich das Pflegegeld beispielsweise um 584 Euro. Bei Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste beträgt die Differenz sogar 1306 Euro.

Wie organisieren wir die Pflege? Soll der Betroffene zuhause gepflegt werden oder in ein Pflegeheim umziehen? Denn dann zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Summen – allerdings werden im Pflegeheim selten alle Kosten gedeckt. Wenn zuhause gepflegt wird, fallen die monatlichen Beträge der Pflegekasse auch noch einmal unterschiedlich aus, je nachdem ob eine Pflegedienst übernimmt oder die Pflegeperson sich selbst kümmert (siehe nächsten Punkt: Pflegeheim, Pflegedienst oder selber Pflegen?)

Wer ist zuständig? Gibt es theoretisch mehrere Angehörige, die sich kümmern, wird trotzdem in der Regel eine Pflegeperson benannt – manchmal auch mehrere. Derjenige sollte auch eine Vollmacht des Pflegebedürftigen haben. Denn nur der Eintrag als Pflegeperson reicht nicht aus, um etwa Informationen bei der Krankenkasse einholen zu dürfen oder Unterlagen zu unterschreiben. Eine extra aufgesetzte Vollmacht, dass man etwa unterschriftsberechtigt ist und ärztliche Informationen erhalten darf, ist dringend zu empfehlen.

Termin zur Pflegeberatung machen! Für pflegende Angehörige ist ein Termin mit der Pflegeberatung unabdingbar. Einerseits ist er in der Regel sowieso verpflichtend um Pflegegeld zu erhalten, zum anderen erhält man durch die Pflegeberater sehr hilfreiche Informationen und bekommt auch Hilfestellung beim Ausfüllen der Unterlagen, Kontakt mit der Krankenkasse und Unterstützung bei der Wahl der Pflegeleistungen. Je früher nach der Einstufung ein solcher Termin gemacht wird, desto eher vermeiden Pflegende, dass ihnen Dinge entgehen, sie Fehler machen – oder sie sich einfach kompliziert in Sachverhalten einlesen müssen, die sie von Pflegeberatern in wenigen Minuten erklärt bekommen könnten.

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