Rentenreform Was bringt die Reform der Betriebsrente?

Die Betriebsrente gilt als zweite Säule der Altersversorgung. Nicht jeder Beschäftigte profitiert jedoch davon, obwohl jeder Angestellte Anspruch darauf hat. Das will die Bundesregierung ändern.

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Demonstration für die Betriebsrente Quelle: dpa

Das Rentenniveau sinkt. Für einen auskömmlichem Ruhestand sind zunehmend private Vorsorge und Absicherung über den Arbeitgeber gefragt. Die Koalition will die Betriebsrente stärken. Ob das gelingt, ist aus Sicht von Kritikern allerdings fraglich.

Warum soll die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden?

Weniger als 60 Prozent der Beschäftigten haben eine betriebliche Altersvorsorge. Vor allem Geringverdiener und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen stehen häufiger ohne Betriebsrente da.

Was ist der Kern der Reform?

Unternehmen sollen die Höhe der Betriebsrente nicht mehr garantieren müssen. Sie sollen lediglich zusagen, die Beiträge der Beschäftigten an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Versicherungen abzuführen. 15 Prozent des umgewandelten Entgelts müssen Arbeitgeber als Zuschuss an die Pensionseinrichtung zahlen. Die Höhe des Zusatzplus im Alter hängt von der Vermögensentwicklung der Einrichtungen ab. Auch sie sollen keine festen Zusagen machen. Voraussetzung ist, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen auf das vorgeschlagene Sozialpartnermodell einigen.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Was bedeutet der Vorschlag für die Beschäftigten?

Sie wissen nicht, wie hoch das Zusatzplus im Alter ausfällt. Für die eingezahlten Beiträge und deren Verzinsung gibt es keine Garantie. Weder ihr Unternehmen noch die Pensionseinrichtungen sollen die Höhe der Betriebsrente bei dem Modell fest zusagen. Die Enthaftung der Arbeitgeber dürfe „nicht zu Lasten der Beschäftigten und auf deren Risiko alleine erfolgen“, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Was heißt das für Unternehmen?

„Die Einführung einer reinen Beitragszusage ohne Garantieleistungen im Rahmen von Tarifverträgen führt zu Kostensicherheit und zum Wegfall der Haftung für Arbeitgeber“, argumentiert Betriebsrenten-Experten Uwe Buchem vom Beratungsunternehmen Mercer. „Ob das Modell ein Erfolg wird, hängt letztlich von den Tarifpartnern ab.“ Für einzelne Gewerkschaften könnte es durchaus interessant sein, entsprechende Versorgungseinrichtungen mitzugestalten - auch um damit um neue Mitglieder zu werben.

Der Arbeitgeberverband BDA sieht zwar Chancen, mehr Unternehmen mit ins Boot zu holen. Er warnt aber davor, die Möglichkeit durch zu viele Voraussetzungen zu verspielen. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen seien oft nicht tarifgebunden. Sie würden daher nicht von dem Modell profitieren.

Wieso sind feste Zusagen ein Problem?

Die hohen Zusagen der Vergangenheit lassen sich angesichts der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt kaum noch erwirtschaften. Darunter leiden Versicherer, Pensionskassen und Co. aber auch die Unternehmen selbst. Kürzt beispielsweise eine Pensionskasse die Verzinsung künftiger Beiträge, dann muss der Arbeitgeber einspringen, der seinen Beschäftigten die betriebliche Altersversorgung anbietet.

Wie beurteilen Versicherer die Pläne?

Die Branche stößt sich vor allem daran, dass auch Pensionskassen, -fonds und Versicherer keine Garantien mehr geben dürfen. Damit wäre die Zusage einer Mindestrente im Alter nicht mehr möglich, argumentiert der Branchenverband GDV. „Eine reine Beitragszusage verknüpft mit einem Garantieverbot würde Arbeitnehmer selbst in der Rentenphase den Schwankungen der Kapitalmärkte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können.“ Auch Versicherungsmathematiker der einflussreichen Deutschen Aktuarvereinigung halten das Verbot von Garantiezusagen „weder für erforderlich, noch hilfreich für die verstärkte Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das Sicherheitsbedürfnis der Arbeitnehmer dürfe nicht außer Acht gelassen werden.

Was ist noch geplant?

Für Betriebsrenten von Geringverdienern mit monatlich bis zu 2000 Euro brutto soll es eine neue Förderung geben. Zudem sollen insgesamt höhere Beiträge steuerfrei in Pensionseinrichtungen gezahlt werden können. Das nutze jedoch nichts, wenn die Betriebsrente bei der Auszahlung hoch besteuert werde, argumentiert der Bund der Steuerzahler: „Aus unserer Sicht gehört die Rentenbesteuerung insgesamt auf den Prüfstand“. Der BDA kritisiert, dass Arbeitgeber, die weiterhin feste Zusagen für die Altersversorgung machen, keinen Vorteil aus den geplanten gesetzlichen Änderungen haben sollen.

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