Der Begriff „das Kleingedruckte“ könnte aus dem Versicherungsdeutsch stammen. Denn wer denkt bei dem gut gemeinten Hinweis „Lies auch das Kleingedruckte“ nicht an Versicherungsverträge mit vielen Seiten eng gedruckter Vertrags- und allgemeiner Geschäftsbedingungen. Die Vorfreude auf diese Lektüre tendiert meist gegen null. Aber nur hier steht genau, wann eine Versicherung zahlt und wann nicht.
Verbraucherschützern ist das „Kleingedruckte“ in Versicherungsverträgen schon lange ein Dorn im Auge, weil sie die gültigen Versicherungsbedingungen undurchsichtig machen und dabei auch so unverständlich formuliert sind, dass sie nur von Versicherungsexperten verstanden werden. Das „Kleingedruckte“ ist also ein Grund dafür, warum Verbraucher ihren vorhandenen Versicherungsschutz oft falsch einschätzen. Die Folge: Die trügerische Sicherheit, ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, und ein böses Erwachen, wenn im Schadensfall die Versicherung nicht wie erwartet zahlt.
Gerade im Bereich der Sachversicherungen, wo es vor allem um die Absicherung gegen materielle Schäden geht, kommt es häufig zu Fehleinschätzungen der Verbraucher. Meist wird der eigene Versicherungsschutz überschätzt, weil den Versicherten nicht klar ist, in welchen Fällen die Versicherer weniger oder gar nicht leisten. Die folgenden Fallbeispiele illustrieren, wo Wunsch und Wirklichkeit der Verbraucher besonders häufig auseinanderklaffen.
Altes ist weniger wert
Ein typisches Beispiel sind etwa die Leistungen für kaputte oder gestohlene Handys. Wird es etwa aus der verschlossenen Wohnung geklaut (Einbruchdiebstahl), kommt dafür die Hausratversicherung auf. Die zahlt im Schadensfall den Neuwert des Handys, bei einem aktuellen Smartphone sind das schnell 500 bis 800 Euro. „Für elektrische Geräte gilt in der Hausratversicherung aber, dass sie nur für Geräte gleicher Art und Güte zahlen“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
Hausratversicherung: Worauf achten Versicherte?
Die Hausratversicherung ist eine wichtige Versicherung für alle, die wertvolle Gegenstände in ihrer Wohnung haben. Sie ersetzt Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl, Explosion, Sturm oder Leitungswasserschäden entstanden sind.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Das sind Gegenstände, die im Haushalt gebraucht werden oder zur Einrichtung gehören. Beispiele: Möbel, Teppiche, Bekleidung, Haushaltsgeräte, Bücher, aber auch Sportgeräte oder Satellitenschüsseln. Egal ist, ob die Gegenstände dem Versicherungsnehmer gehören oder nicht. Ausgeschlossen ist das Eigentum von Untermietern.
Bei Bargeld und Wertpapiere gibt es Höchstgrenzen für die Entschädigung. Sie ist meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Die Grenzen können vereinbart werden.
Wer Geld rumliegen lässt, bekommt in der Regel nicht mehr als 1000 Euro zurück. Für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt die Grenze meist bei 2.500 Euro.
Wer unvorsichtig ist, bekommt auch etwas von der Versicherung zurück. Allerdings hängt die Höhe davon ab, wie schwer der Verstoß war, den der Verbraucher zu vertreten hat.
Der eigene Hausrat sollte geschätzt werden. Sonst macht dies der Versicherer pauschal. So kann man etwa 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche ansetzen. Bei 80 Quadratmetern Wohnfläche entspricht dies einer Versicherungssumme von 52.000 Euro. Pauschale Berechnungen führen in die Irre, wenn Wohnung zwar klein ist, aber mit sehr vielen wertvollen Gegenständen eingerichtet ist.
Die Prämie hängt auch ab vom Versicherungsort. Hausratversicherungen sind in größeren Städten teurer, weil hier eine höhere Kriminalitätsrate angenommen wird. Daher gilt die Daumenregel: Je weniger Einwohner die Stadt, desto geringer die Prämie.
Wenn etwas passiert ist, muss das dem Versicherer sofort schriftlich gemeldet werden. Auf keinen Fall sollten beschädigte Sachen vernichtet werden, bevor der Schadenersatz beglichen ist!
Bei einem Einbruch oder Vandalismus muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden.
Sparbücher und andere wichtige Urkunden sollte man sofort sperren lassen.
Wer sich mit seinem Versicherer streitet, kann einen Sachverständigen einsetzen. Bei strittigen Ergebnissen der Gutachten entscheidet ein Obmann.
Im Grunde muss die Versicherung – das gilt beispielsweise auch für die Haftpflichtversicherung – lediglich den Zustand wiederherstellen, der vor dem Schaden bestand. Gerade bei Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik beschleunigt der schnelle technische Fortschritt aber den rasanten Wertverfall auch neuwertiger Geräte mit veralteter Technik. „Für eine Smartphone, das schon in neueren Versionen auf dem Markt ist, gibt es dann weniger Geld für ein neues Gerät, als für ein aktuelles Modell nötig wäre. Der Verbraucher muss draufzahlen“, sagt Boss
Das generelle Problem bei einer Hausratversicherung bestehe in den Nachweisplichten der Versicherten, so BdV-Sprecherin Boss. „Für alles Beschädigte oder Gestohlene müssen die Verbraucher zunächst nachweisen, dass der Gegenstand auch tatsächlich in ihrem Besitz war. Die Versicherten sollten deshalb alles in ihrer Wohnung fotografieren. Da genügt oft schon ein Foto vom geöffneten Schrank. Nicht jedes Einzelteil muss fotografiert werden, Übersichtsbilder genügen meist. Nur besonders hochwertige Dinge wie etwa Schmuck sollten einzeln abgelichtet werden. „Liegt kein Einkaufsbeleg vor, sollte ein Gutachter den Wert schätzen und schriftlich festhalten“, empfiehlt sie.