Schutz gegen Risiken Wo Verbraucher schlechter versichert sind, als sie denken

Die Deutschen versichern sich gegen alle möglichen Risiken. Kommt es zum Schadensfall, gibt es aber oft ein böses Erwachen – es fließt weniger Geld als erwartet. Meistens hätten die Versicherten damit rechnen können.

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Trügerische Sicherheit beim Schadensersatz. Quelle: Getty Images

Der Begriff „das Kleingedruckte“ könnte aus dem Versicherungsdeutsch stammen. Denn wer denkt bei dem gut gemeinten Hinweis „Lies auch das Kleingedruckte“ nicht an Versicherungsverträge mit vielen Seiten eng gedruckter Vertrags- und allgemeiner Geschäftsbedingungen. Die Vorfreude auf diese Lektüre tendiert meist gegen null. Aber nur hier steht genau, wann eine Versicherung zahlt und wann nicht.

Verbraucherschützern ist das „Kleingedruckte“ in Versicherungsverträgen schon lange ein Dorn im Auge, weil sie die gültigen Versicherungsbedingungen undurchsichtig machen und dabei auch so unverständlich formuliert sind, dass sie nur von Versicherungsexperten verstanden werden. Das „Kleingedruckte“ ist also ein Grund dafür, warum Verbraucher ihren vorhandenen Versicherungsschutz oft falsch einschätzen. Die Folge: Die trügerische Sicherheit, ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, und ein böses Erwachen, wenn im Schadensfall die Versicherung nicht wie erwartet zahlt.

Gerade im Bereich der Sachversicherungen, wo es vor allem um die Absicherung gegen materielle Schäden geht, kommt es häufig zu Fehleinschätzungen der Verbraucher. Meist wird der eigene Versicherungsschutz überschätzt, weil den Versicherten nicht klar ist, in welchen Fällen die Versicherer weniger oder gar nicht leisten. Die folgenden Fallbeispiele illustrieren, wo Wunsch und Wirklichkeit der Verbraucher besonders häufig auseinanderklaffen.

Wann Versicherungen zahlen und wann nicht
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selbstverschuldeter-Unfall Quelle: Fotolia

Altes ist weniger wert

Ein typisches Beispiel sind etwa die Leistungen für kaputte oder gestohlene Handys. Wird es etwa aus der verschlossenen Wohnung geklaut (Einbruchdiebstahl), kommt dafür die Hausratversicherung auf. Die zahlt im Schadensfall den Neuwert des Handys, bei einem aktuellen Smartphone sind das schnell 500 bis 800 Euro. „Für elektrische Geräte gilt in der Hausratversicherung aber, dass sie nur für Geräte gleicher Art und Güte zahlen“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Hausratversicherung: Worauf achten Versicherte?

Im Grunde muss die Versicherung – das gilt beispielsweise auch für die Haftpflichtversicherung – lediglich den Zustand wiederherstellen, der vor dem Schaden bestand. Gerade bei Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik beschleunigt der schnelle technische Fortschritt aber den rasanten Wertverfall auch neuwertiger Geräte mit veralteter Technik. „Für eine Smartphone, das schon in neueren Versionen auf dem Markt ist, gibt es dann weniger Geld für ein neues Gerät, als für ein aktuelles Modell nötig wäre. Der Verbraucher muss draufzahlen“, sagt Boss

Das generelle Problem bei einer Hausratversicherung bestehe in den Nachweisplichten der Versicherten, so BdV-Sprecherin Boss. „Für alles Beschädigte oder Gestohlene müssen die Verbraucher zunächst nachweisen, dass der Gegenstand auch tatsächlich in ihrem Besitz war. Die Versicherten sollten deshalb alles in ihrer Wohnung fotografieren. Da genügt oft schon ein Foto vom geöffneten Schrank. Nicht jedes Einzelteil muss fotografiert werden, Übersichtsbilder genügen meist. Nur besonders hochwertige Dinge wie etwa Schmuck sollten einzeln abgelichtet werden. „Liegt kein Einkaufsbeleg vor, sollte ein Gutachter den Wert schätzen und schriftlich festhalten“, empfiehlt sie.

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