Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen
Wenn durch das Unwetter Keller überflutet und Wände und Inventar beschädigt worden sind, dann ist es besser, wenn man eine „Elementarschaden-Versicherung” abgeschlossen hat. Gebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Bei Überflutungen durch Starkregen oder übertretende Ufer haftet nur eine Elementarschaden-Versicherung.
Eine Elementarschaden-Police, meist als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung oder direkt in den Verträgen enthalten, deckt je nach Vertrag weitere Schäden ab, etwa durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (nicht aber Sturmflut), Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung oberirdischer Gewässer, Rückstau (sofern einen Rückstauklappe installiert und funktionsfähig ist), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Versicherer gestalten den Umfang oft individuell. Es hängt also von den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, ob auch wirklich alle hier aufgeführten Gefahren versichert sind. So haben beispielsweise manche Tarife bei Überschwemmungsschäden nur die Ausuferung oberirdischer Gewässer versichert, nicht aber auch Überschwemmungsschäden durch Starkregen.
Eine Elementarschadenversicherung deckt selten alle Schaden ab. Beispielsweise gilt bei Schäden durch Überschwemmung häufig ein Selbstbehalt, beispielsweise von
zehn Prozent des Schadens, mindestens 500 Euro sowie maximal 5.000 Euro.
Bild:
dpa