Internationaler Strafgerichtshof Südafrika will Kooperation einstellen

Rückschlag für den Internationalen Strafgerichtshof: Südafrika will die Zusammenarbeit einstellen. Unklar ist allerdings offenbar, ob die Regierung die Entscheidung ohne Zustimmung des Parlaments treffen darf.

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Südafrika leitet den Rückzug vom Gerichtshof ein. Quelle: dpa

Johannesburg Südafrikas Regierung hat erste Schritte für den Rückzug des Landes vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingeleitet. Justizminister Michael Masutha teilte mit, die Verpflichtungen gegenüber dem Strafgericht in Den Haag seien nicht mit dem Einsatz Südafrikas für Frieden in Afrika vereinbar. Südafrika hatte die Vereinten Nationen in New York am Vortag über den Schritt unterrichtet.

Die Verpflichtungen stünden im Widerstand zu Gesetzen, die Staats- und Regierungschefs diplomatische Immunität zusagten, kritisierte der Minister. Südafrikas Regierung hatte sich im vergangenen Jahr geweigert, den vom IStGH gesuchten sudanesischen Staatschef festzunehmen. Afrikanische Staaten kritisierten wiederholt, dass der Gerichtshof bislang vor allem afrikanischen Politikern den Prozess machte.

Der Austritt werde nach Ablauf eines Jahres in Kraft treten, sagte Masutha. Unklar ist jedoch südafrikanischen Medienberichten zufolge, ob die Regierung diese Entscheidung überhaupt ohne Zustimmung des Parlaments treffen könne.

Ein Hintergrund des schon länger schwelenden Konflikts war der umstrittene Besuch des sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir im Juni 2015 in Südafrika anlässlich eines Gipfeltreffens der Afrikanischen Union (AU). Al-Baschir wird von dem Gericht wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen mit Haftbefehl gesucht. Südafrika wäre als Mitglied des Gerichts verpflichtet gewesen, ihn festzunehmen, tat es aber nicht.

Südafrikas Regierung argumentierte, dass Al-Baschir nicht Südafrika besucht, sondern an einem AU-Gipfel teilgenommen und ihm daher Immunität zugestanden habe. Al-Baschir verließ das Land dann fluchtartig, obwohl ein südafrikanisches Gericht verfügt hatte, dass er im Land bleiben müsse.

Südafrika ist bereits das zweite Land, das den IStGH verlassen will. Burundis Präsident Pierre Nkurunziza hatte vor einigen Tagen ein Gesetz über ein Ende der Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof unterzeichnet.

Der IStGH verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Weltstrafgericht wird nur dann aktiv, wenn die nationale Strafverfolgung bei derart ernsten Verbrechen nicht greift. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut.

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