Bildungspolitik Das bundesweite Zentralabitur ist eine Lachnummer

Das Zentralabitur sollte für ein einheitlich hohes Niveau in allen Bundesländern sorgen. Schon vor seiner ersten Durchführung in diesem Jahr entpuppt es sich als ein weiterer Schritt des Niveauverlustes.

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Abiturprüfung im Fach Englisch in einer Schul-Turnhalle. Quelle: dpa Picture-Alliance

Schon Ende des letzten Jahrzehnts häuften sich die Beschwerden über die unterschiedlichen Anforderungen im Abitur der einzelnen Bundesländer. Die Kultusministerkonferenz sah sich unter Handlungsdruck gesetzt und beschloss bereits 2012 ein bundesweites Zentralabitur ab dem Jahre 2017.

Ziel sollte es sein, die teilweise erheblichen Unterschiede vor allem in den fachlichen Anforderungen der einzelnen Bundesländer nicht weiter auseinander driften zu lassen. Wegen der zunehmenden Zulassungsbeschränkungen fühlten sich Länder mit niedrigen Abiturientenquoten bei der Zulassung ihrer Absolventen massiv benachteiligt.

Die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen erklärten sich in einer ersten Erprobungsphase dazu bereit, gemeinsame Aufgabenstellungen zu verwenden und Druck auf die Länder auszuüben, die sich diesem Vorhaben verweigern wollten. Schon bei Bekanntwerden der Modalitäten dieses „gemeinsamen Zentralabiturs“ tauchten erste Zweifel an dem Vorhaben auf, da man sich nur darauf einigen konnte, in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch jeweils nur eine Teilaufgabe von den Schülern der beteiligten Bundesländer gemeinsam bearbeiten zu lassen.

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Auch für das kommende „bundesweite Zentralabitur“ 2017 gilt dieser Minimalkonsens. Die Herkunft der Aufgaben stammt dabei aus den Ländern selbst, die von einer Expertengruppe des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin bearbeitet und modifiziert wurden. Aus diesem Pool, der nun auch das Fach Französisch enthält, können sich die einzelnen Bundesländer auf freiwilliger Basis bedienen.

Die Antwort aus einem der beteiligten Ministerien auf die Frage, ob nur Teilaufgaben aus dem Pool genommen würden, bestätigt diese Annahme: „Ja. Das liegt daran, dass in den Ländern verschiedene rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen vorliegen, die nicht ohne entsprechenden zeitlichen Vorlauf angeglichen werden können.“

Der eigentliche Sinn eines derartigen bundesweiten Zentralabiturs ist nicht mehr zu erkennen, selbst unter der Voraussetzung, dass diese Vorgaben einmal vereinheitlicht sein sollten. Die gesamte Abiturnote setzt sich nämlich zu zwei Drittel aus den Noten der "Qualifikationsphase" (früher Oberstufe) und zu einem Drittel aus der Abiturprüfung selbst zusammen.

Striche zählen und Werte ablesen

Diese enthält je nach Bundesland neben drei oder vier schriftlichen Fächern auch ein oder zwei mündliche Fächer, die zudem noch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gewichtet werden. Das gesamte Zentralabitur beträgt also in der Regel kaum mehr als ein Viertel der Gesamtabiturnote. Nimmt ein Bundesland jetzt also nur eine Teilaufgabe aus dem gemeinsamen Aufgabenpool aus einem der vier beteiligten Fächer heraus, macht dieser Anteil nur einen geringen Prozentsatz der Gesamtaufgabe aus, da diese je nach Bundesland eine unterschiedliche Anzahl an weiteren Teilaufgaben enthält und länderspezifisch auch noch unterschiedlich gewichtet wird. Noch viel geringer ist der prozentuale Anteil dieser Teilaufgabe am Zentralabitur und geradezu vernachlässigbar gering an der gesamten Abiturnote.

Diese Einschätzung wird durch eine weitere Mitteilung des Ministeriums bestätigt: „Rein mathematisch ist der jeweilige Prozentsatz somit in der Tat rudimentär. Es ist abzusehen, dass sich hier auch über die Nutzung des ländergemeinsamen Aufgabenpools keine tiefgreifende Änderung ergibt.“

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