Bundesanwaltschaft Vorermittlungen wegen CIA-Folterbericht

Die Bundesanwaltschaft prüft Ermittlungen wegen des CIA-Folterberichts. Man wolle sich darum bemühen, den kompletten Bericht zu bekommen. Mehrere Strafanzeigen sind bereits eingegangen.

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Generalbundesanwalt Harald Range Quelle: ap

Karlsruhe Generalbundesanwalt Harald Range prüft, ob er im Zusammenhang mit dem CIA-Folterbericht förmliche Ermittlungen aufnimmt. „Wir haben dazu einen Beobachtungsvorgang angelegt“, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Dies sind de facto Vorermittlungen. Köhler bestätigte, dass mehrere Strafanzeigen eingegangen seien. Diese richten sich unter anderem gegen Mitglieder der Regierung von Ex-US-Präsident George W. Bush.

Nach dem Völkerrecht können unter bestimmten Umständen auch im Ausland begangene Verbrechen ohne Bezug zum Inland von Deutschland aus verfolgt werden. Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen US-Regierungsstellen könnten zu einer erheblichen Belastung der Beziehungen zwischen beiden Regierungen führen.

Seit dem Wochenende analysiere die Bundesanwaltschaft die 500-seitige Zusammenfassung des US-Senatsberichts über brutale Verhörmethoden der CIA, sagte Köhler. Zudem wolle man sich darum bemühen, den kompletten, 6000 Seiten umfassenden Bericht zu bekommen. Der Bericht schildert extrem brutale Verhörmethoden gegen Gefangene durch den US-Geheimdienst nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Die Enthüllungen hatten weltweit für Empörung gesorgt.

Die Bundesanwaltschaft hatte es 2005 und 2007 abgelehnt, gegen den damaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und andere US-Offizielle wegen angeblicher Kriegsverbrechen im US-Gefängnis Abu Ghraib zu ermitteln.

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