Bundestagswahlen für Expatriates Warum Auslandsdeutsche kaum wählen

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Andere Länder machen es besser

In anderen Ländern gibt es längst Lösungen für das Problem. Wer aus Österreich kommt, erhält seine Unterlagen automatisch vor jeder Wahl an seine Adresse im Ausland geschickt, keine siebenseitigen Anträge und kein Zittern vorm Briefkasten. In Polen wählt jeder im Ausland lebende Staatsbürger die Abgeordneten aus Warschau per Stimmenabgabe in der Botschaft. Das löst das Problem, das man in Deutschland als Grund nennt, warum man nicht in der Botschaft wählen kann. Denn immerhin müssten dann Stimmzettel für alle 299 Wahlkreise in Deutschland in den Botschaften verteilt werden. Das wäre extrem aufwendig und teuer. Durch die polnische Regel kann einfach in der jeweiligen Botschaft mit dem gleichen Stimmzettel gewählt werden. Bezug zu dem Wahlkreis, in dem man zuletzt gemeldet war, besteht sowieso nur selten.

In Frankreich und Italien geht man sogar noch einen Schritt weiter: Dort wählen die im Ausland lebenden Bürger Abgeordnete, die keinen Wahlkreis im Land repräsentieren, sondern eine Region im Ausland. Auch das geht direkt in der Botschaft. Zeitdruck gibt es dadurch nicht, dazu werden die Abgeordneten zu Sprechern und Experten für Regionen, mit denen die Wähler sich identifizieren. Die Beteiligung an Wahlen liegt bei den im Ausland lebenden Bürgern in beiden Ländern bei rund 50 Prozent.

Hans F. Hoffmann würde sich eine solche Regelung auch für Deutschland wünschen. Der Wissenschaftler ist Auslandsdeutscher mit Wohnsitz in Genf und langjähriger Kämpfer für eine Änderung des Wahlrechts, unter dem er selbst leidet. Der Bundeswahlleiter habe ihm zwar nett geschrieben, erzählt er. Auch seine Briefe an Abgeordnete in Deutschland seien freundlich beantwortet worden. Aber passiert ist nichts. „Für eine Exportnation und als Land, das Europa aktiv voranbringen will, ist diese Fixierung auf sesshafte Inländer ein Witz“, findet Hoffmann. Er hat viele Jahre für die Europäische Organisation für Kernforschung CERN gearbeitet, „ein exzellentes Beispiel für den Nutzen europäischer oder auch weltweiter Zusammenarbeit“, wie er es nennt. Durch das Wahlrecht sieht er solche Projekte in Gefahr. Schließlich schränkt es Bundesbürger in ihrer Freizügigkeit ein.

Ein besonderes Ärgernis für Hoffmann: Er lebt seit über 25 Jahren in der Schweiz. Nach deutschem Gesetz muss er seit 2013 sogar rechtfertigen, wieso er überhaupt in Deutschland wählen will. Wenn man mit ihm redet, springt der Nuklearphysiker von einem innenpolitischen Thema zum Nächsten. Dieselskandal, Mütterrente, Schäubles Griechenland-Politik: Dass Hoffmann weiß, was in Deutschland passiert, steht außer Frage. Zudem lebt seine Familie in Deutschland, bei der Arbeit ist er immer der Deutsche, in der Schweiz darf er auf Landesebene nicht wählen.

Nun muss er aber alle vier Jahre in dem Ort, in dem er zuletzt gemeldet war, erklären, was seine Verbindungen zu Deutschland seien. „Was geht das den Mitarbeiter dort an?“, fragt Hoffmann, der sich dafür in Hamburg melden muss. Und welche rechtliche Instanz hat ein Beamter in Altona, der am Telefon über das Wahlrecht von Hans F. Hoffmann entscheidet. Je nachdem, ob ihm die Erklärung reicht oder nicht.

Fragen zu diesem und anderen Fällen bleiben beim Innenministerium unbeantwortet. Scheinbar will sich in Berlin niemand mit dem Problem beschäftigen. Es kommt trotz Nachfrage nicht einmal eine Antwort.

Für im Ausland lebende Deutsche bleibt nur zu hoffen, dass das Wahlamt in der alten Heimat, die Post und der liebe Gott mitspielen und alle einen halbwegs guten Job dabei machen, so dass man wählen kann. Und wenn nicht, dann stehen sie irgendwann wie ich in einem Generalkonsulat und stellen fest, dass sie bei der wichtigsten Wahl in unserem politischen System keine Stimme haben.



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