Cum-Cum Rasterfahndung gegen Dividendentrickser

Bund und Länder gehen flächendeckend gegen so genannte Dividendenstripper vor, die den Fiskus durch umstrittene Geschäfte mit ausländischen Investoren um die Kapitalertragsteuer geprellt haben.

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Quelle: dpa

Dabei setzen die Betriebsprüfer der Finanzbehörden nach Informationen der WirtschaftsWoche auf IT-basierte Kontrollverfahren, um verdächtig große Wertpapierdeals rund um den Dividendenstichtag von Aktiengesellschaften herauszufiltern und auf unlautere Praktiken zu untersuchen. Mit der elektronischen Rasterfahndung versucht die Finanzverwaltung, die „Cum-Cum“-Geschäfte aufzudecken, bei denen (steuerpflichtige) ausländische Investoren kurzzeitig ihre Unternehmensbeteiligungen auf (steuerbefreite) deutsche Institute übertragen und nach der Dividendenausschüttung zurückerworben haben.

Bei der Aufarbeitung der Altfälle bis ins Jahr 2007 zurück formulieren Bund und Länder derzeit eine „für alle verbindliche Handlungsanweisung an die Finanzämter“, so das Bundesfinanzministerium, mit der die Betriebsprüfer verdächtige Wertpapiergeschäfte identifizieren sollen. Dazu treffen sich die Fachleute aller Finanzministerien Anfang Mai in Berlin, berichtet die WirtschaftsWoche. „Auf Basis dieses BMF-Schreibens werden die hessischen Finanzbehörden sämtliche Fälle in ihrem Zuständigkeitsbereich prüfen und aufarbeiten“, teilte das Finanzministerium in Hessen auf Anfrage mit, wo besonders viele Finanzinstitute ansässig sind.

Auch Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans, der sich als Aufkäufer von Schweizer Daten-CDs und Jäger von Steuersündern profiliert hat, beteiligt sich an der gemeinsamen Cum-Cum-Aktion. Bis zu fünf Milliarden Euro Steuern jährlich sollen durch Cum-Cum-Geschäfte dem deutschen Staat vorenthalten worden sein, bis das Bundesfinanzministerium (BMF) den Praktiken 2016 per Gesetz einen Riegel vorschob.

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