Facebook-Gesetz Jamaika-Partner unter Druck

Gegen das Anti-Hass-Gesetz wollte FDP-Chef Lindner einst klagen. Nun müssen er und die anderen Jamaika-Partner über die Zukunft des NetzDG entscheiden. Von außen wächst schon der Druck, zu Ergebnissen zu kommen.

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NetzDG: Behörde registriert kaum noch Beschwerden über Facebook Quelle: dpa

Berlin In der Schlussphase der Jamaika-Sondierungen wächst der Druck auf die beteiligten Parteien von CDU, CSU, FDP und Grünen, sich gegen das umstrittene Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet zu positionieren. Der Verband der Internetwirtschaft, Eco, sieht vor allem die Liberalen am Zug.

FDP-Chef Christian Lindner habe sich im Wahlkampf „klar und eindeutig“ gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ausgesprochen und sogar angekündigt, dagegen zu klagen. „Wir nehmen die FDP hier weiterhin beim Wort und erwarten eine klare Positionierung für die Abschaffung dieses Gesetzes“, sagte Eco-Vizechef Oliver Süme dem Handelsblatt.

Kritisch sieht Süme die in den Sondierungsgesprächen vertretene Ansicht der FDP, das als Facebook-Gesetz bekannt gewordene Regelwerk lediglich „grundlegend“ zu überarbeiten. „Die Teile, die die FDP nun auf einmal als erhaltenswert beurteilt, beispielsweise den Zustellungsbevollmächtigten, bedürfen keiner eigenen gesetzlichen Regelung“, betonte Süme. „Wir halten dieses Gesetz für grundsätzlich falsch, weil es die Verantwortung weg vom Staat, hin zu privaten Unternehmen verschiebt und damit außerhalb der Justiz eine Zensurinstanz schafft.“

Die vorgesehenen hohen Bußgelder würden außerdem dazu führen, „dass im Zweifel auch rechtmäßige Beiträge gelöscht werden“.
Auch Nichtregierungsorganisationen wie „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) und die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) setzen darauf, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von einer Jamaika-Regierung weitgehend außer Kraft gesetzt wird.

Die Union hatte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) in der vergangenen Legislaturperiode trotz vereinzelter Widerstände mitgetragen. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) machte sich sogar dafür stark, das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Vorbehalte wies er seinerzeit mit den Worten zurück: „Die Kritik wird den Problemen, vor denen wir stehen, nicht gerecht.“

Die Grünen haben sich damals bei der Bundestagsabstimmung enthalten, das Gesetz aber nicht pauschal abgelehnt. Ihr Ziel ist es, die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem etwa das bestehende Melde-und Abhilfeverfahren („Notice and take down“) für rechtswidrige Inhalte gesetzlich klarer geregelt wird.

Die FDP hat sich indes immer schon klar gegen das NetzDG gestellt. „Dagegen werden wir klagen, dagegen muss man klagen, weil die Auswirkungen fatal sind“, hatte FDP-Chef Christian Lindner noch wenige Tage vor der Bundestagswahl beim netzpolitischen Forum des Eco-Verbands erklärt. Im Wahlkampf machten die Liberalen zudem mit dem Slogan „NetzDG stoppen“ Front gegen das Anti-Hass-Gesetz. Und Generalsekretärin Nicola Beer versicherte: „Wir werden alles daran setzen, dass es das Gesetz mit der kürzesten Gültigkeitsdauer wird.“

Was aus dem Gesetz unter eine Jamaika-Regierung werden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Zu einer Formulierung in einem Papier der Sondierungsgruppe für die Themenbereiche Innen, Sicherheit und Rechtsstaat, wonach man das Gesetz „durch eine Neuregelung weiterentwickeln“ wolle, gingen die Liberalen auf Distanz. Kritiker sahen darin Abschwächung der bisherigen ablehnenden Haltung der Partei zu dem Gesetz.

FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann betonte auf seiner Facebook-Seite, die Formulierung „weiterentwickeln“ sei nie vereinbart, sondern ein Entwurf gewesen. „Den hat die FDP-Kernsondierungsgruppe nicht akzeptiert.“ Der Kompromiss mit Union und Grünen habe „grundlegend überarbeiten“ gelautet. „Dieser Formulierung haben insbesondere Angela Merkel und Volker Kauder ausdrücklich zugestimmt“, so Buschmann. Darüber hinaus sei „explizit“ besprochen worden, „dass dabei aus unserer Sicht die Meinungsfreiheit zu stärken sei und die Rechtsdurchsetzung nicht auf Private abgewälzt werden dürfe“.


„Diese Zensurbürokratie werden wir nicht weiter fortsetzen können.“

Ähnlich äußerte sich der für Innenpolitik zuständige FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae am Sonntag auf Twitter. „Die Formulierung „weiterentwickeln“ haben wir streitig gestellt“, schrieb er. Die aktuelle Fassung „grundlegend überarbeiten“ bedeute, dass alles zur Disposition stehe. Thomae stellte das Gesetz aber nicht grundsätzlich infrage. „Teile des #NetzDG sind erhaltenswert, etwa Zustellungsbevollmächtigter und Auskunftsansprüche Betroffener“, betonte der FDP-Innenpolitiker. „Deshalb grundlegende Überarbeitung.“ Seiner Ansicht nach könnten erhaltenswerte Bestandteile des NetzDG auch ins Telemediengesetz (TMG) aufgenommen werden.

Ein User wandte kritisch ein: „Klingt ein wenig nach den Prüfaufträgen aus 2009. Ich denke das Ziel der Überarbeitung müsste man schon festlegen, sonst wird das nix.“ Daraufhin erklärte Thomae: „Für‘s erste bitte ich das als Sondierungsergebnis zu akzeptieren. In eventuellen Koalitionsverhandlungen müsste man dann in der Tat deutlicher werden.“

In Koalitionsverhandlungen 2009 mit CDU und CSU waren umstrittene FDP-Vorhaben wie eine Steuerreform einfach als „Prüfaufträge“ im Koalitionsvertrag verankert worden. Am Ende der Legislaturperiode beklagte die FDP, dass es bei fast allen ihren Projekten bei der Prüfung geblieben sei. Solche Rückschläge sollen sich nach Ansicht der FDP und ihrer Anhänger nicht wiederholen.

FDP-Chef Christian Lindner bekräftigte denn auch, dass die Liberalen das NetzDG weiter ablehnten. Die FDP „könnte nur einer Regierung angehören, die es abschafft bzw. in seinem Charakter grundlegend ändert“, schrieb Lindner auf Twitter. Dazu müsse das Gesetz „natürlich zurück in die Montagehalle“, ergänzte Lindner auf seiner Facebook-Seite. Plattformen wie Facebook müssten sich an Regeln halten. Aber: „Diese Zensurbürokratie, die mit dem NetzDG von Heiko Maas verbunden ist, werden wir nicht weiter fortsetzen können. Das werden wir uns nicht zu eigen machen.“

Das NetzDG war am 1. Oktober mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten. Es verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte umfassender zu bearbeiten und diese schneller zu löschen. Die am heftigsten diskutierten Regelungen des Gesetzes wie die Fristen von 24 Stunden bzw. einer Woche zum Löschen strafbarer Inhalte greifen erst nach der dreimonatigen Übergangsregelung zum 1. Januar. Dann sollen sich Nutzer auch beim Bundesamt für Justiz beschweren können, wenn eine Beschwerde aus ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.


„Das NetzDG als Sofort-Maßnahme weitgehend außer Kraft setzen“

„Das Gesetz gefährdet in seiner bisherigen Form die Presse- und Meinungsfreiheit“, sagte der Geschäftsführer von „Reporter ohne Grenzen“ (ROG), Christian Mihr, dem Handelsblatt. Schon der Grundansatz einer nationalstaatlichen Regulierung bleibe problematisch. „Mit dem NetzDG wurde die Verantwortung für Fragen im Meinungsäußerungsrecht einseitig auf privatwirtschaftliche Akteure verlagert“, kritisierte er. Durch die Androhung hoher Strafen bestehe die Gefahr des „Overblockings“, dass die Betreiber quasi lieber zu viel als zu wenig löschen, und dann auch journalistische Artikel gelöscht würden, obwohl nicht abschließend geklärt sei, ob sie rechtswidrig seien oder nicht.

Das Gesetz in seiner bestehenden Form sei zudem „eine gefährliche Inspiration für autoritäre Herrscher weltweit, wie das russische Getz zur Regulierung sozialer Netzwerke zeigt, das sich explizit auf das NetzDG bezieht“. Perspektivisch sollte daher aus Mihrs Sicht eine internationale Lösung der Regulierung angestrebt werden, etwa auf EU-Ebene, weil die Probleme bei Transparenz und Löschung von Inhalten durch Facebook oder Google nur zwischen staatlich gelöst werden könnten.

Bis dahin solle die zukünftige Regierungskoalition Korrekturen am NetzDG vornehmen, mit denen etwa die Widerspruchs- und Klagerechte für Nutzer gestärkt würden und eine „unabhängige Stelle zur Aufsicht von Content Moderation“ installiert werde, so Mihr. Notwendig sei auch eine Prüfung, inwiefern Algorithmen der sozialen Netzwerke die öffentliche Meinungsbildung beeinflussten und ob eine Kontrolle dieser Algorithmen geboten sei.

Der Vorsitzende der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), Ulf Buermeyer, bezeichnete das NetzDG in seiner derzeitigen Form als wenig hilfreich. „Eine mögliche Jamaika-Koalition sollte das NetzDG daher als Sofort-Maßnahme weitgehend außer Kraft setzen“, sagte Buermeyer, der auch Richter am Landgericht Berlin ist, dem Handelsblatt. In Kraft bleiben sollte nur der Paragraf, der die Provider zu einer besseren Kooperation mit Polizei und Justiz zwinge. Diesen Ansatz des inländischen Zustellungsbevollmächtigten „halte ich für zukunftsweisend“, so Buermeyer.

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