Facebook & Co. Jamaika-Einigung beim Anti-Hass-Gesetz

„Dagegen werden wir klagen“, nahm FDP-Chef Lindner kurz vor der Bundestagswahl das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ins Visier. In den Jamaika-Sondierungen scheint von der harten Haltung nicht viel übrig geblieben zu sein.

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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wendet sich gegen strafbare Inhalte, Geldstrafen solle es nur bei systematischen Verstößen geben. Quelle: dpa

Die Jamaika-Unterhändler für die Themenbereiche Innen, Sicherheit und Rechtsstaat haben sich im Grundsatz darauf verständigt, am umstrittenen Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet festzuhalten. In Details soll es jedoch Änderungen geben. „Wir wollen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) durch eine Neuregelung weiterentwickeln“, heißt es in einem entsprechenden Papier der Verhandlungsgruppe. Das Dokument liegt dem Handelsblatt vor.

Wie die Änderungen, die sich CDU, CSU, FDP und Grüne vorstellen, genau aussehen sollen, ist noch offen. „Im Netz müssen die Persönlichkeitsrechte wie die Meinungsfreiheit geschützt werden“, heißt es dazu in dem Papier. Die Jamaika-Partner unterstreichen zugleich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. „Der Staat muss ein deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze im Netz setzen. Dies gilt auch für die sozialen Netzwerke.“

Der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Gerd Billen, begrüßte die Einigung. „Gut: Dann bleibt das Gesetz“, schrieb Billen auf Twitter. „Und: Nichts ist so gut, als dass man es nicht durch kluge Vorschläge weiterentwickeln kann.“

Das NetzDG war am 1. Oktober mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten. Es verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte umfassender zu bearbeiten und diese schneller zu löschen. Die am heftigsten diskutierten Regelungen des Gesetzes wie die Fristen von 24 Stunden beziehungsweise einer Woche zum Löschen strafbarer Inhalte greifen erst nach der dreimonatigen Übergangsregelung zum 1. Januar. Dann sollen sich Nutzer auch beim Bundesamt für Justiz beschweren können, wenn eine Beschwerde aus ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Vor allem die FDP dürfte sich schwer damit zu tun, das NetzDG zu erhalten, wenn auch mit diversen Änderungen. Immerhin hatte Parteichef Christian Lindner wenige Tage vor der Bundestagswahl beim netzpolitischen Forum des Eco-Verbands der Internet-Wirtschaft seine deutliche Ablehnung zum Ausdruck gebracht: „Dagegen werden wir klagen, dagegen muss man klagen, weil die Auswirkungen fatal sind.“ Die Union hatte dagegen das von Justizminister Heiko Maas (SPD) ersonnene Gesetz ausdrücklich mitgetragen, die Grünen hatten sich bei der Bundestagsabstimmung enthalten.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass „offensichtlich strafbare“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden müssen. In weniger eindeutigen Fällen haben die Online-Netzwerke eine Woche Zeit für eine Entscheidung. Laut Justizministerium kann unter bestimmten Umständen auch mehr Zeit eingeräumt werden: „Sofern die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Inhalts von der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung oder erkennbar von anderen tatsächlichen Umständen abhängt, kann das soziale Netzwerk dies erst überprüfen und darf hierfür gegebenenfalls länger als sieben Tage benötigen.“

Das Justizministerium betonte stets, es gehe nur um bereits strafbare Inhalte, Geldstrafen solle es nur bei systematischen Verstößen geben. Kritiker des Gesetzes warnen dagegen, dass die Fristen die Online-Firmen dazu verleiten könnten, in unklaren Fällen eher zu löschen, um nicht Gefahr zu laufen, mit Geldstrafen belegt zu werden.

Entsprechend groß war daher die Erwartung der Digitalverbände an die FDP, das Gesetz womöglich kippen zu können. „Im Falle einer Jamaika-Koalition wäre es nur konsequent, dieses Gesetz zurückzunehmen und an einem Runden Tisch offen und transparent neue Strategien zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz zu erarbeiten“, sagte jüngst Eco-Vizechef Oliver Süme dem Handelsblatt. Er erinnerte daran, dass Grüne und FDP sich vor der Wahl „sehr kritisch“ zu dem Gesetz geäußert und Nachbesserungen gefordert hätten. Liberalen-Chef Lindner habe zuletzt sogar eine Klage angekündigt.

Auch der Hauptgeschäftsführer des IT-Verbands Bitkom, Bernhard Rohleder, dringt auf eine Rücknahme des Gesetzes. „Wenn es zu einer Koalition aus Union, FDP und Grünen kommen sollte, dann gilt es diesen Fehler zu korrigieren – und das NetzDG ersatzlos zu streichen“, sagte Rohleder dem Handelsblatt. „Die Chancen dafür sollten eigentlich gut stehen, denn die Liberalen haben das Gesetz in der Entstehung vehement kritisiert, die Grünen haben ihm im Bundestag nicht zugestimmt“, fügte er hinzu. „Wenn den Worten nun Taten folgen, dann wird das NetzDG nur ein kurzes Intermezzo bleiben“, so Rohleder.

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