Gesetzentwurf Autobahngesellschaft soll keine Kredite aufnehmen - Rechnungshof warnt vor Schattenhaushalt

Der Haushaltsausschuss im Bundestag will die Pläne der Bundesregierung zur Gründung einer autonomen Autobahngesellschaft deutlich zurechtstutzen.

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Quelle: dpa

„Unser Gesetzesentwurf sieht eine Infrastrukturgesellschaft vor, die dem Staat zuzuordnen ist und keine Kredite aufnehmen darf“, sagte Norbert Brackmann, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss, der WirtschaftsWoche. Brackmann koordiniert gemeinsam mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Bettina Hagedorn die Nachverhandlungen über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Infrastrukturgesellschaft.

Die Gesellschaft, die zukünftig für Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der rund 13.000 Autobahnkilometer und weiterer Bundesfernstraßen zuständig sein soll, wird also weniger autonom agieren können als geplant. Nach dem neuen Gesetzesentwurf des Haushaltsausschusses soll die Einflussnahme des Bundestages außerdem gestärkt werden. „Wir werden die Parlamentskontrolle ausweiten“, sagte Brackmann der WirtschaftsWoche. Politiker würden in den Aufsichtsgremien der Gesellschaft sitzen und der Bundesrechnungshof seine Kontrollrechte behalten. „Der Bundestag wird auch künftig darüber entscheiden, wo und welche Autobahnen gebaut werden.“

Inhaltlich herrscht nach Information der WirtschaftsWoche Einigkeit mit den Sozialdemokraten. Unklar ist lediglich, ob ein wesentliches Privatisierungsverbot der Autobahnen in das Grundgesetz geschrieben werden soll. Das fordert die SPD, die Union lehnt das ab. Vermutlich werden darüber letztlich die Parteispitzen in kleiner Runde entscheiden. Öffentlich-private-Partnerschaften (ÖPP) sollen aber grundsätzlich möglich bleiben. „Gegen kleinere ÖPP-Projekte, etwa den Bau einer Autobahn mit einer Länge von bis zu 100 Kilometern Länge, ist nichts einzuwenden“, sagte Brackmann der WirtschaftsWoche. „Es kommt auf den Einzelfall an.“

Mit dem Verschuldungsverbot der Infrastrukturgesellschaft berücksichtigt der Bundestag die Kritik externer Gutachter. In einem nicht-öffentlichen Gutachten für den Haushaltsausschuss, das der WirtschaftsWoche vorliegt, hat der Bundesrechnungshof etwa bei der Modellvariante der Bundesregierung vor einem Schattenhaushalt gewarnt. Die Infrastruktur-GmbH sollte nach dem Regierungsentwurf ursprünglich eigene Kredite aufnehmen dürfen. „Bei der Berechnung der zulässigen Neuverschuldung für die nationale Schuldenregel werden die Kredite der Infrastrukturgesellschaft als selbstständiger Rechtsträger nicht berücksichtigt“, heißt es in dem Gutachten.

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