Große Koalition Die Ergebnisse der Sondierung im Überblick

Martin Schulz Quelle: AP

Union und SPD planen eine Neuauflage der Großen Koalition. Das Sondierungspapier nennt die zentralen Ergebnisse, unter anderem zu den Themen Flüchtlinge, Mütterrente, Krankenversicherung und Solidaritätszuschlag.

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Die Spitzen von CDU, CSU und SPD streben eine Neuauflage der großen Koalition an. Nach mehr als 24-stündigen Sondierungen einigten sich die drei Vorsitzenden, Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und vor allem Martin Schulz (SPD), darauf, ihren Parteien die Aufnahme von offiziellen Koalitionsverhandlungen zu empfehlen, wie am Freitagmorgen in Berlin aus Teilnehmerkreisen zu erfahren war.

24 Stunden wurde verhandelt, ein 28-seitiges Sondierungspapier ist am Ende dabei herausgekommen. Das Dokument nennt die Eckpfeiler der nächsten Bundesregierung im Rahmen einer Großen Koalition.

Allerdings muss die SPD-Sondierungsgruppe dem Ergebnis der Spitzen noch zustimmen. Tut sie das, müsste auch ein SPD-Parteitag in der kommenden Woche noch Ja sagen.

Hier die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

Asylverfahren beschleunigen

Union und SPD haben sich bei ihren Sondierungen über eine Regierungsbildung darauf verständigt, Asylverfahren künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen durchzuführen. Dies geht aus dem Sondierungspapier hervor.

In den geplanten Einrichtungen sollen „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung“ stattfinden, heißt es darin. „Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.“ Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung sollen Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden.

Flüchtlingszuzug und Familiennachzug

Der Zuzug von Flüchtlingen soll die Zahl von 180.000 bis 220.000 pro Jahr nicht überschreiten.

Der monatelang höchst umstrittene Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus soll eng begrenzt werden. In einer Neuregelung soll er auf 1000 Menschen pro Monat gedeckelt werden. Familiennachzug wird laut dem Papier nur gewährt, wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind, keine schweren Straftaten begangen wurden, es sich nicht um Gefährder handelt und eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.

Erweiterte Mütterrente und neue Grundrente

Die Spitzen von Union und SPD planen eine Erweiterung der Mütterrente. Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Die CSU hatte auf diese „Mütterrente II“ gedrungen. Die Deutsche Rentenversicherung hatte zuvor betont, eine Ausweitung der Mütterrente koste sieben Milliarden Euro und müsse aus Steuermitteln finanziert werden.

Menschen, die Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt haben, sollen nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung erhalten. Selbstständige sollen zur Altersvorsorge verpflichtet werden, entweder in der gesetzlichen Rente oder einer anderen Form.

Das Rentenniveau soll bis 2025 auf 48 Prozent gehalten, für die Zeit danach soll eine Rentenkommission eingerichtet werden. Nach derzeitigen Prognosen der Rentenversicherung dürfte das Rentenniveau in den kommenden fünf Jahren ohnehin bei rund 48 Prozent stabil bleiben.

Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Wie aus einem vorläufigen Sondierungspapier hervorgeht, das die Unionsseite einstimmig annahm, haben sich die Spitzen der drei Parteien auf eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt. Demnach sollen die Beiträge wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden. Zur Zeit werden 14,6 Prozent je zur Hälfte gezahlt, den Rest, der im Schnitt bei einem Prozentpunkt liegt, bezahlen die Arbeitnehmer alleine.

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