So urteilen Richter Zehn Hartz-IV-Urteile, die Sie kennen sollten

Die Hartz IV-Gesetzgebung beinhaltet viele Dinge, die man sich dringend merken sollte. Denn es gibt Urteile, die das Leben ein bisschen leichter machen. Zum Beispiel diese.

Auch Wohnmobile sind WohnungenIm Sommer 2010 hat das Bundessozialgericht dargestellt, dass auch ein Wohnmobil als Wohnung gelten kann - und deshalb auch die Betriebskosten für das Wohnmobil von der Bundesagentur für Arbeit anteilig zu übernehmen ist. Dazu zählen unter anderem Kfz-Steuer und Haftpflichtversicherung, übernommen werden müssen allerdings nicht die Kosten für Sprit und die Wartung des Autos. Quelle: dpa
Kinder von Hartz IV-Empfänger dürfen Geldgeschenke bekommenUnter Umständen darf die Arbeitsagentur großzügige Geschenke mit dem Arbeitslosengeld II verrechnen - auch Geldgeschenke. Es gibt allerdings Ausnahmen: Seit der letzten Hartz-IV-Reform vom April 2011 gelten Geldgeschenke von über 50 Euro pro Jahr nicht mehr automatisch als Einkommen. Voraussetzung ist nur, dass sich diese Geschenke „im Rahmen des Üblichen“ bewegen. Das trifft insbesondere auf Kinder zu, die im Laufe des Jahres Geld von den Großeltern geschenkt bekommen, etwa auch das Geld für den Führerschein muss so nicht angerechnet werden. Geldgeschenke bis zur Höhe von 3100 Euro zur Jugendweihe, Konfirmation, Kommunion oder ähnlichen religiösen Festen sind erlaubt. Außerdem werden monatliche Einkünfte von bis zu zehn Euro nicht auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Dabei gilt dieser Freibetrag für jedes Kind der Familie extra, bei Erwachsenen sind es monatlich 30 Euro. Quelle: dpa
Übernahme von FlugkostenDas Jobcenter muss die Kosten für Flüge unter bestimmten Umständen übernehmen, nämlich zum Beispiel dann, wenn die Eltern sich getrennt haben und Mutter oder Vater mit dem Kind ins Ausland gezogen ist. Denn das verfassungsrechtlich geschützte Umgangsrecht sei eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Kindes. Quelle: dpa
Es muss nicht das Billig-Grab seinEs sei Hinterbliebenen nicht zuzumuten, "unterschiedliche Angebote bei Bestattungsunternehmern einzuholen, um das billigste auszuwählen". Deshalb müssen Angehörige sich nicht mit der billigsten Bestattung zufrieden geben, wenn diese Hartz IV bekommen haben. Außerdem dürfe es keine pauschale Begrenzung der Ausgaben geben. Quelle: dpa
Umzugskosten werden nur unter Umständen übernommenDie Kosten für einen Umzug müssen nicht unbedingt übernommen werden, vor allem dann nicht, wenn es sich um einen freiwilligen Umzug handelt. Hartz IV-Empfänger erhalten nur dann die Hilfe einer professionellen Möbelspedition, wenn sie aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder wegen kleiner Kinder den Umzug nicht selbst bewerkstelligen können. Höhere Beträge werden außerdem übernommen, wenn der Ortswechsel mit einem neuen Job verbunden ist. Quelle: dpa
Lottogewinne werden umgerechnetJahrelang hatte ein Hartz IV-Empfänger aus Bielefeld Lose gekauft und nichts gewonnen. Dann sahnte er ab, konnte sich aber trotzdem nicht richtig freuen: Denn sein Gewinn wurde als Einkommen angerechnet. Unter dem Strich hatte er also weniger als vorher. Quelle: dpa
Problematische DarlehenHartz-IV-Empfänger dürfen sich Geld leihen, müssen allerdings deutlich machen, dass es sich um einen rückzahlungspflichtigen Kredit handelt - und nicht um eine Zuwendung ohne Rückzahlung. Das würde nämlich als zusätzliches Einkommen zählen und auf das Geld von der Bundesagentur für Arbeit angerechnet. Quelle: dpa
Drogentest nur mit konkretem VerdachtEine Diskriminierung und Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte sah eine Hartz IV-Empfängerin, die zu einem Drogentest gezwungen wurde - mit Blutprobe und Drogenscreening. Das Landgericht in Heidelberg gab ihr Recht: Ein Drogentest darf nur bei einem konkreten Verdacht angeordnet werden. Quelle: dpa
Ein Fernseher muss nicht seinLaut Bundessozialgericht in Kassel gehört ein Fernseher nicht zur Erstausstattung. Für grundlegende Bedürfnisse wie Aufenthalt, Schlafen und Essen sei dieser nicht nötig. Deshalb müsse das Jobcenter dafür keine Zuschüsse zahlen. Kosten für Möbel, Haushaltsgeräte und Gardinen wurden hingegen bewilligt. Quelle: dpa
Billige Türen werden bezahltEine Klägerin wollte ihre Eingangstür austauschen, hatte Angebote eingeholt - aber die Bundesagentur für Arbeit wollte nicht zahlen. Der Grund: Auch kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer, die wenig verdienen, würden eine einfache Haustür wählen. Quelle: dpa
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