Verpflichtendes Lobbyregister Jamaika-Parteien für mehr Transparenz

Die Jamaika-Sondierer haben sich Transparenz auf die Fahne geschrieben. So soll ein verpflichtendes Lobbyregister der Arbeit gegenüber der Regierung dienen. An anderer Stelle werden Mitteilungspflichten angedacht.

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Eine deutsche und eine jamaikanische Fahne wehen im jamaikanischen Küstenort Negril: Die Jamaika-Sondierer wollen mehr Transparenz schaffen. Quelle: dpa

Berlin Die Jamaika-Sondierer wollen ein verpflichtendes Lobbyregister durchsetzen. Damit solle mehr Transparenz über die Arbeit von Lobbyisten gegenüber Parlament und Regierung geschaffen werden, „ohne wirksames Regierungshandeln oder die freie Ausübung des parlamentarischen Mandats einzuschränken“, heißt es in einem Sondierungspapier von CDU, CSU, FDP und Grünen über die Innenpolitiker einer möglichen gemeinsamen Jamaika-Regierung.

„Wir wollen ein verpflichtendes Lobbyregister“, heißt es. Zudem werden in dem Papier 2000 neue Stellen in der Justiz von Bund und Ländern gefordert. Dies sei nötig für „einen Dreiklang aus mehr Personal, besserer Ausstattung und effizienterem Verfahrensrecht“. Zudem sollen „so schnell wie möglich“ zusätzliche Stellen für die polizeilichen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie für das BSI geschaffen werden.

Zum Schutz gegen Cyberangriffe sollen staatliche Stellen gesetzlich verpflichtet werden, relevante Sicherheitslücken „unverzüglich“ dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zu melden. Dies könnte auch die Privatwirtschaft betreffen: „Den Gefahren, die sich aus Sicherheitslücken bei privaten Unternehmen ergeben, wollen wir begegnen. Dies kann eine Mitteilungspflicht umfassen“, heißt es zudem.

Auch die Kontrolle über die Geheimdienste soll über das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages ausgeweitet werden. „Wir werden insbesondere eine umfassende Unterrichtungspflicht von Bundesregierung sowie Nachrichtendiensten sicherstellen“, heißt es. Es sollten auch Vertretungsregeln „für längerfristig verhinderte Mitglieder schaffen und qualifizierte Minderheitenrechte“ vereinbart werden.

Die Innen-Experten sprechen sich gegen Gruppenklagen aus. Stattdessen heißt es in dem Sondierungspaper jetzt: „Im Sinne einer Verbesserung der Rechtsdurchsetzung führen wir eine Musterfeststellungsklage ein. Eine ausufernde Klageindustrie lehnen wir ab.“ Bei einer Musterfeststellungsklage wird bei gleich gelagerten Fällen ein „Musterprozess“ geführt, auf den sich danach alle Geschädigten berufen können.

Strittig bleiben in dem Papier weiter die Vorratsdatenspeicherung sowie die Zukunft des sogenannten Netzwerkdurchgreifungsgesetzes gegen Hass und Hetze im Internet.

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