Fluggastdaten EuGH kippt geplantes Abkommen der EU mit Kanada

Der Europäische Gerichtshof stoppt das geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada. Datenschützer jubeln.

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Fluggastdaten-Abkommen ist vorerst gestoppt. Quelle: dpa

Der Europäische Gerichtshof hat das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten gestoppt. Die Luxemburger Richter entschieden am Mittwoch, dass mehrere der vorgesehenen Bestimmungen nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar sind. Das geplante Abkommen greife in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein und stelle ferner einen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten dar.

Mit dem Gesetzentwurf zur Speicherung von Fluggastdaten setzt die Regierung eine EU-Richtlinie aus dem Frühjahr um. Für die Sicherheit in Europa. Neben Namen und Kreditkartennummern sind so auch Essenswünsche bekannt.

Die Bundesregierung hat offen gelassen, ob die Entscheidung zum geplanten Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und Kanada auch Auswirkungen auf andere derartige Vereinbarungen hat. Dazu gebe es „noch keine abschließende Erkenntnis“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Berlin.

Für Datenschützer ist die Entscheidung ein Grund zum Jubeln. Sie sind seit langem der Auffassung, dass die EU bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten zu weit geht. Befürworter der Regelungen argumentieren hingegen, dass diese dem Kampf gegen Terrorismus oder schwere grenzüberschreitende Kriminalität dienten.

Die EU-Staaten und Kanada werden das Abkommen aber nun überarbeiten müssen. Denkbar ist auch, dass bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung noch einmal auf den Prüfstand müssen. Konkret stellen die EuGH-Richter beispielsweise fest, dass Abkommen vorsehen müssen, dass zur Datenspeicherung nur Datenbanken verwendet werden, die von Kanada im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus und grenzübergreifender schwerer Kriminalität betrieben werden.

Zu den sogenannten Fluggastdaten gehören Informationen, die von Fluggesellschaften im Buchungsprozess sowie beim Check-in gespeichert werden. Das sind neben dem Namen des Reisenden zum Beispiel Angaben zum Gepäck, die Sitznummer und Zahlungsdaten wie die Kreditkartennummer.

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