Im Streit mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron über geplante Kürzungen im Verteidigungsetat ist der Chef der Streitkräfte zurückgetreten. In einer Erklärung begründete Pierre de Villiers am Mittwoch seinen Schritt damit, dass er angesichts der finanziellen Vorgaben die robuste Verteidigung des Landes und seiner Bürger nicht mehr gewährleisten könne. Zum Nachfolger ernannte Macron nach Angaben seines Sprechers den 55-jährigen General Francois Lecointre. Er werde binnen 24 Stunden den ranghöchsten Posten im französischen Militär übernehmen, sagte Regierungssprecher Christophe Castaner.
Macron habe im Kabinett auch erklärt, dass er trotz der Kürzungen in diesem Jahr an seinem Ziel festhalte, den Verteidigungsetat bis 2025 auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen, sagte Castaner. Zu dieser Zielmarke haben sich die Nato-Mitglieder verpflichtet.
De Villiers erklärte, er habe alles daran gesetzt, dass die französischen Streitkräfte ihren immer schwieriger und komplexer werdenden Auftrag trotz der finanziellen Einschränkungen erfüllen könnten. Das könne er angesichts der Entwicklung aber nicht mehr garantieren. Daher habe er Macron um seine Entlassung gebeten.
De Villiers hatte sich vergangene Woche mit drastischen Ausdrücken in einer Ausschuss-Sitzung des Parlaments gegen die Regierungspläne ausgesprochen, den Verteidigungsetat um 850 Millionen Euro zu kürzen, um das Haushaltsdefizit zu begrenzen. Macron hatte den 60-Jährigen daraufhin in einer Rede vor Dutzenden ranghohen Militärs und deren Familien öffentlich zurechtgewiesen. "Ich bin Verpflichtungen eingegangen, ich bin Ihr Chef", sagte der Präsident.
Im Präsidialamt wurde die Haltung Macrons bekräftigt. "Wir können keine öffentlichen Unstimmigkeiten haben", sagte ein Insider. "Diese Einsparungen werden in keiner Weise Frankreichs Einsatzfähigkeit gefährden. Frankreichs Sicherheit ist gewährleistet."
Gegen Frankreich läuft in der EU ein Verfahren wegen zu hoher Fehlbeträge. Frankreich hat der EU zugesagt, das Haushaltsdefizit wieder unter den Grenzwert von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu bringen.