In ein paar Tagen muss Naim Basha mal wieder zum Flughafen von Pristina. Der 59-jährige Psychologe wird sich ans Gepäckband stellen und auf die Passagiere eines Charterflugs aus Deutschland warten. Sein besonderes Augenmerk gilt Fluggästen mit blauen Tragetaschen. Damit statten deutsche Behörden gern abgelehnte Asylbewerber aus, die – freiwillig oder unfreiwillig – zurück in ihre Heimat, den Kosovo, gebracht werden.
Diese Menschen wird Basha begrüßen, mit einer Infobroschüre versorgen – und zu einem Besuch in der Mark-Isaku-Straße 24 ermuntern.
In diesem leicht heruntergekommenen Seitenpfad im Zentrum der kosovarischen Hauptstadt hat das deutsche Rückkehrzentrum „Ura“ seine Büros. Ura heißt übersetzt „die Brücke“ und soll „dabei helfen, Rückkehrer aus Deutschland wirtschaftlich und sozial im Kosovo zu integrieren“, wie es Leiter Manuel Plate formuliert. Plate war früher Asylentscheider in Deutschland und Mitarbeiter der Botschaft in Pristina. Nun ist es sein Job, abgelehnten Asylbewerbern bei der Zukunftsplanung und Jobsuche zu helfen. Zum Team gehören neben Plate und Basha zwölf Mitarbeiter, vier weitere Stellen sollen bald hinzukommen. Verantwortlich für das Projekt ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das operative Geschäft hat 2016 die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) übernommen.
Asylanträge nach Bundesländern 2017
Nirgendwo sonst wurden so vielen Asylanträge gestellt wie in Nordrhein-Westfalen. In der ersten Jahreshälfte 2017 waren es bisher 32.122 Menschen.
Hinweis: Alle Daten beziehen sich auf Erst- und Folgeanträge in den Monaten Januar bis Juni 2017.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Statista
Stand: August 2017
12.921 Menschen haben in der ersten Hälfte des Jahres 2017 in Bayern einen Asylantrag gestellt.
In Baden-Württemberg wurden 2017 bisher 11.290 Asylanträge gestellt.
In Niedersachsen stellten 10.003 Menschen im Januar bis Juni 2017 einen Antrag auf Asyl.
In Rheinland-Pfalz beantragten 2017 bislang 7.610 Menschen Asyl.
In Hessen stellten in den ersten sechs Monaten 2017 7.508 Bewerber einen Asylantrag.
In Berlin wurden von Januar bis Juni 2017 5.535 Anträge auf Asyl gestellt.
Bis Mitte 2017 stellten 4.205 Menschen einen Asylantrag in Sachsen.
3.346 Asylanträge verzeichnet Schleswig-Holstein für die ersten sechs Monate 2017.
Einen Asylantrag in Sachsen-Anhalt stellten bis Juni 2017 3.304 Menschen.
Asyl in Brandenburg beantragten in der ersten Jahreshälfte 3.162 Menschen.
In Thüringen wurden in den Monaten Januar bis Juni 2017 3.049 Asylanträge gestellt.
In Hamburg stellten bis Ende Juni 2017 2.633 Menschen einen Antrag auf Asyl.
In Mecklenburg-Vorpommern stellten 2.104 Menschen einen Asylantrag (Januar bis juni 2017).
Bis Juni 2017 stellten im Saarland 1.538 Menschen einen Asylantrag.
In Bremen beantragten bis Ende Juni 1.192 Menschen Asyl.
Bei 94 Asylanträgen bis Mitte 2017 ist das Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, anscheinend unbekannt.
Der Etat von einer Million Euro, den sich neun Bundesländer teilen, ist zwar nicht übermäßig üppig, zumal sich die Zahl der Ratsuchenden in den vergangenen zwei Jahren gegenüber 2014 fast verzehnfacht hat. Gleichwohl ist das Projekt ein wichtiger Bestandteil der Westbalkan-Strategie der Bundesregierung.
Unerwünschte Armutszuwanderung eindämmen
Berlin geht es um einen migrationspolitischen Dreiklang:
Erstens sollen aus dieser ökonomischen Krisenregion keine neuen Asylbewerber mehr kommen.
Zweitens sollen abgelehnte Asylsuchende möglichst freiwillig nach Hause zurückkehren. Das ist für den deutschen Staat billiger als eine Abschiebung und für die Betroffenen weniger traumatisch, funktioniert aber nur, wenn es im Heimatland eine Perspektive gibt.
Drittens schließlich will die Bundesregierung künftig mehr – ausgewählten – Fachkräften vom Balkan ein reguläres Arbeitsvisum erteilen und auch dadurch unerwünschte Armutszuwanderung über die Asylschiene eindämmen.
Dass sich die deutsche Migrationspolitik verstärkt dem westlichen Balkan zuwendet, hat seinen Grund: „Deutschland wirkt auf die Menschen in dieser Region wie ein Magnet“, sagt Hans-Jürgen Cassens, GIZ-Landesdirektor in Albanien. Gleichzeitig stammen aber auch die meisten Flüchtlinge, die Deutschland wieder den Rücken kehren, aus Albanien und dem Kosovo. 2015 und 2016 reisten insgesamt 42.000 Albaner und Kosovaren freiwillig zurück. Auch die meisten unfreiwilligen Rückkehrer stammen von dort: Allein 2016 wurden 11.000 Flüchtlinge aus Deutschland nach Albanien und den Kosovo abgeschoben; beide Staaten hat der Bundestag im Herbst 2015 als sicheres Herkunftsland deklariert.
Wie das BAMF die Identität von Flüchtlingen klärt
Anhand der Fingerabdrücke, die jeder Asylbewerber spätestens bei der Antragstellung abgeben muss, erkennt die Nürnberger Behörde, wenn jemand verschiedene Namen benutzt. Zu diesen „Mehrfachidentitäten“ können auch Schreibfehler oder zulässige unterschiedliche Schreibweisen eines Namens führen. „Diese Alias-Identitäten werden bei uns alle gelistet, miteinander verknüpft und nicht gelöscht“, erläutert eine BAMF-Sprecherin. „Wir sehen, wenn jemand einen anderen Namen oder ein anderes Herkunftsland angibt.“ So war der Berliner Attentäter Anis Amri in Deutschland mit 14 verschiedenen Identitäten unterwegs, was dem BAMF bekannt war.
Dies ist deutlich schwieriger: Denn nur etwa 40 Prozent der Antragsteller haben nach Schätzungen des BAMF ein Identifikationsdokument bei sich. Dieses wird genau überprüft - bei Zweifeln auch von Experten in der Nürnberger Zentrale.
Wenn die Menschen jedoch keine Papiere bei sich haben, folgt eine aufwendige Prüfung. Um ein neues Dokument ausstellen zu können, wird etwa das Herkunftsland angeschrieben. Außerdem wurde beim Bundesverwaltungsamt eine Datenbank für gefundene Pässe eingerichtet.
Um die Angaben der Asylbewerber zu prüfen, fragen die Mitarbeiter des BAMF sie in ihrer Anhörung etwa nach Sitten und Bräuchen, aber auch nach Orten in ihrem angegeben Herkunftsland. Wenn ein Mann zum Beispiel vorgibt, Student aus Damaskus zu sein, aber nicht weiß, in welchem Stadtteil dort die Universität liegt, ist das verdächtig. Die Angaben des Schutzsuchenden könnten außerdem „durch das Auswärtige Amt, Botschaften und in bestimmten Ländern auch durch eigenes Verbindungspersonal vor Ort überprüft werden“, erklärt das BAMF. Auch Sprachgutachten sind möglich.
Laut BAMF kann es auch „Einzelfälle“ geben, in denen es Menschen darauf anlegen, gar nicht ins Asylverfahren zu kommen und sich bei keiner Behörde melden. Sie bleiben sozusagen unter dem Radar. Das sei jedoch nicht Sache des BAMF, sondern von Polizei und Sicherheitsbehörden, so die Sprecherin.
Nach dem politischen Chaos des Jahres 2015 gibt es nun so etwas wie ein Rückkehrmanagement. Wer Deutschland vor Abschluss seines Asylverfahrens verlässt, erhält seit Februar einen Bonus von 1200 Euro. 800 Euro gibt es bei freiwilliger Rückreise nach einem ablehnendem Bescheid und dem Verzicht auf Rechtsmittel – die Hälfte des Betrages wird erst nach sechs Monaten im Herkunftsland ausgezahlt.
Mit Geld allein ist es indes nicht getan. Parallel zum Ura-Projekt hat die GIZ in Pristina und der albanischen Hauptstadt Tirana ein „Deutsches Informationszentrum für Migration, Ausbildung und Karriere“ (Dimak) eingerichtet, das als Blaupause für ähnliche Projekte in Nordafrika dienen soll.