Neuer Brexit-Ärger: Die schottische Regierung will zum zweiten Mal ein Referendum über eine Unabhängigkeit von Großbritannien. Schon kommende Woche soll das Parlament in Edinburgh darüber entscheiden, wie die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon am Montag sagte. Die Volksabstimmung könnte nach ihrem Willen zwischen Herbst 2018 und Frühjahr 2019 stattfinden.
Hintergrund ist der Wunsch Schottlands, im EU-Binnenmarkt zu bleiben. Die britische Regierung setzt dagegen auf einen „harten“ Ausstieg aus der EU, also auch den Austritt aus dem Binnenmarkt und der Zollunion.
Die britische Regierung, die die Abstimmung genehmigen müsste, kritisierte das Vorhaben scharf. Premierministerin Theresa May sprach von einem Tunnelblick der Schottischen Nationalpartei.
Was der Abschied der Briten bedeutet
Er gilt als das Herzstück der Europäischen Union seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 und der Europäischen Zollunion 1968. Großbritannien trat 1973 bei. Vollendet wurde der Binnenmarkt mit dem Vertrag von Maastricht 1992. Als Eckpfeiler gelten die „vier Freiheiten“: Freiheit des Warenverkehrs, der Arbeitskräfte, der Dienstleistungen und des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Das heißt, die gut 500 Millionen EU-Bürger können in den 28 EU-Staaten kaufen, arbeiten und investieren, wo sie wollen.
Die EU-Länder erkennen gegenseitig ihre Regeln an und alle gemeinsam die EU-Richtlinien und Verordnungen. Die EU-Kommission ist die Überwachungsinstanz. Sie maßregelt Länder, die den Wettbewerb verzerren, ob nun mit Subventionen oder unfairen Steuervorteilen. Auch Kartelle nimmt Brüssel regelmäßig ins Visier. Üblich sind millionenschwere Bußgelder. Die EU-Gerichte bieten einen Rechtsweg.
Die 28 EU-Staaten machen dank gemeinsamer Regeln und Zollfreiheit untereinander weit mehr Geschäfte als mit Partnern außerhalb der Gemeinschaft. So hatte allein der Warenverkehr untereinander 2015 laut der Statistikbehörde Eurostat ein Volumen von 3,07 Billionen Euro - 71 Prozent mehr als mit dem Rest der Welt. Deutschland hat einen Anteil von gut einem Fünftel: 22,6 Prozent aller Warensendungen innerhalb der EU kommen aus Deutschland, 20,9 Prozent aller in der EU verschifften Güter enden dort.
Der Handel in der EU ist für Großbritannien weniger wichtig als für die Bundesrepublik. Sein Anteil an den innerhalb der EU versendeten Güter lag laut Eurostat 2015 bei 10,2 Prozent. Es ist auch das einzige Mitgliedsland, das innerhalb der EU weniger Handel treibt als mit Drittstaaten - gemessen jeweils an Aus- und Einfuhren zusammen.
Großbritannien bezieht trotzdem rund die Hälfte seiner importierten Waren aus der EU und liefert auch etwa die Hälfte seiner Exporte dorthin, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) 2015 analysierte. Noch bedeutender sind britische Dienstleistungen: Hier erwirtschaftete das Königreich 2014 laut IW in der EU einen Überschuss von 19,1 Milliarden Euro, vor allem mit Finanzdienstleistungen. Eng verwoben sind beide Seiten auch in Wertschöpfungsketten. Es werden eben nicht nur fertige Produkte gehandelt, sondern auch Teile und sogenannte Vorleistungen. Hier könnte sich ein Austritt Großbritanniens aus dem Binnenmarkt besonders negativ auswirken, schließt das IW.
Die britische Regierung sieht die wirtschaftlichen Vorteile und würde sie gerne weiter nutzen. Eine der vier Freiheiten macht ihr jedoch politisch zu schaffen: die Zuwanderung von Arbeitskräften aus anderen EU-Ländern. Allein aus Polen kamen insgesamt 870 000 Menschen. Die Brexit-Befürworter beklagen den Druck auf Arbeits- und Wohnungsmarkt und wollen die Freizügigkeit stoppen. Die übrigen EU-Länder geben sich aber lhart: Zugang zum Binnenmarkt gebe es nur mit allen vier Freiheiten, „Rosinenpicken“ komme nicht in Frage.
Großbritannien ginge der ungehinderte Zugang zu einem Markt mit knapp 450 Millionen Menschen verloren. London hätte dafür bei Subventionen und Steuervorteilen freie Hand und könnte Kapital anlocken. Bei einem Ausscheiden aus der Zollunion wären wieder Zölle zwischen Großbritannien und dem Kontinent denkbar. Das Königreich könnte auch mit eigenen Handelsbündnissen, etwa mit den USA, der EU eins auswischen. Wahrscheinlich ist jedoch eine Verhandlungslösung. Premierministerin May sagte am Dienstag, sie wolle den weiteren Zugang zum Binnenmarkt mit einem „umfassenden Handelsabkommen“ sichern. Ein Zollabkommen wolle sie ebenfalls. IW-Brexit-Experte Jürgen Matthes erwartet ein Geben und Nehmen, das heißt, je mehr EU-Einfluss Großbritannien zulässt, desto mehr Marktzugang kann es erwarten. Kommen beide Seiten nicht überein, wären sie immerhin noch über die Welthandelsorganisation WTO verbunden.
Schon 2014 hatte es ein Unabhängigkeitsreferendum gegeben. Die Schotten stimmten aber gegen eine Loslösung von Großbritannien.
Sturgeon beklagte, die Regierung in London sei beim Brexit den Interessen der Schotten bisher „nicht einen Zentimeter entgegengekommen“. Ihre Bemühungen, einen Kompromiss zu finden, seien an einer „Mauer der Unnachgiebigkeit“ gescheitert.
Mit dem Wunsch nach einem zweiten Unabhängigkeitsreferendum - nur wenige Stunden vor den Beratungen im Parlament über das Brexit-Gesetz - fuhr Sturgeon der Premierministerin in die Parade. Es wird erwartet, dass das Brexit-Gesetz noch am Montagabend verabschiedet wird.
Unklar ist, wann May die offizielle Erklärung zum Austritt aus der EU nach Brüssel schickt. Am Montagabend meldeten britische Zeitungen, dass ein Termin in der kommenden Woche immer wahrscheinlicher werde.
Nach der Austrittserklärung tickt die Uhr. Zwei Jahre später müssen gemäß dem Vertrag von Lissabon die Austrittsgespräche mit der Europäischen Union beendet sein.
Fraglich ist, ob die britische Regierung in ein zweites Unabhängigkeitsreferendum einwilligt. Die Entscheidung darüber liegt beim Parlament in Westminster. Eine Ablehnung würde heftige Reaktionen aus Schottland nach sich ziehen.
Britische Medien spekulierten daher, London könnte ein Referendum zumindest bis nach dem EU-Austritt verzögern. Der oppositionelle Labour-Chef Jeremy Corbyn sagte, dass er ein zweites Referendum in so kurzer Zeit für falsch halte, aber es auch nicht blockieren werde.
Ein Sprecher der britischen Regierung wies Sturgeons Kritik zurück und verwies auf das Unabhängigkeitsreferendum von 2014. Damals hatten etwa 55 Prozent gegen eine Abtrennung gestimmt. Ein weiteres Referendum würde „Uneinigkeit stiften und große wirtschaftliche Unsicherheit zum schlechtmöglichsten Zeitpunkt verursachen“.
Der Vorstoß Sturgeons kam nur Stunden vor den Parlamentsberatungen über das Brexit-Gesetz. Die Regierung hatte angekündigt, Änderungen des Oberhauses an dem Gesetzentwurf im Unterhaus wieder rückgängig zu machen. Die Verabschiedung des Gesetzes macht den Weg für May frei, die EU-Austrittserklärung nach Brüssel zu schicken.
Eine Mehrheit der Schotten (62 Prozent) hatte beim Brexit-Referendum im vergangenen Juni dafür gestimmt, in der EU zu bleiben. Auch Nordirland hatte sich gegen den Brexit ausgesprochen. Die Menschen in diesen Landesteilen wurden aber von England und Wales überstimmt.