Billig-Elektronik Ramsch-Geräte sind tickende Zeitbomben

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Verbotene Handy-Blocker

Die Zahl der aus dem Verkehr gezogenen Produkte hat sich in kurzer Zeit mehr als verdoppelt: Von 530.000 Geräten 2014 wuchs sie nach neuesten Zahlen der Netzagentur im vergangenen Jahr auf rund 1,25 Millionen. Rund 840.000 Euro mussten 2016 als Kostenerstattung an die Bundesnetzagentur gezahlt werden.

Der Elektro-Branchenverband ZVEI fordert noch mehr Engagement von den Kontrolleuren: „Die Behörden müssen konsequenter gegen solche Machenschaften vorgehen. Seit vielen Jahren fordern wir, die staatliche Marküberwachung zu stärken“, sagt Haimo Huhle, beim Verband zuständig für Produktsicherheit.

Unter den verbotenen Produkten sind auch sogenannte Spionage-Artikel - zum Beispiel die sprechende und vermeintlich harmlose Puppe „Cayla“ - laut Werbung „fast wie eine richtige Freundin“, die über eine britische Spielzeugfirma in Deutschland angeboten wurde. Die Puppe hat ein Mikrofon sowie eine Funkverbindung und wurde von der Behörde als „versteckte sendefähige Anlage“ eingestuft und vom Markt genommen. Denn schließlich kann die Puppe Gespräche im Kinderzimmer aufzeichnen; obendrein ließ sich die Funkverbindung leicht knacken, so dass Externe mithören konnten.

In der Ausstellung sind neben verbotenen Knopfloch-Kameras zum heimlichen Filmen auch illegale Handy-Störsender (Jammer) zu sehen - getarnt etwa als Zigarettenschachtel. Solche Handyblocker sind streng verboten, weil sie den Mobilfunkverkehr im Umkreis des Nutzers ausschalten. Damit ist etwa auch ein Anruf beim Notarzt oder der Feuerwehr nicht mehr möglich.

Es drohen fünfstellige Bußgelder - im Internet gibt es die Geräte dennoch für teils unter 100 Euro zu kaufen. Werbetexte in gebrochenem Deutsch („Herzlich Willkommen in der Jammer-Shop! Können Sie wählen Störsender (Jammer)“) legen nahe, dass die Anbieter aus dem Ausland stammen.

Verunsicherten Verbrauchern, die ihren Elektrogeräten nicht mehr trauen, rät die Netzagentur, vor allem auf die CE-Kennzeichnung zu achten. Sie enthält zwar auch nur eine Selbsterklärung des Unternehmens, EU-weite Normen zu erfüllen - bei falschen Angaben haftet die Firma aber dafür. In Sonderfällen wie der Puppe „Cayla“ greift die Bonner Behörde dagegen zu härteren Mitteln: Hier riet sie den Verbrauchern Mitte Februar dieses Jahres schlicht und einfach, die Puppe zu zerstören.

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