Vorteile vom Leasing haben insbesondere Unternehmer und Selbstständige durch die steuerliche Absetzbarkeit der Monatsraten als Betriebskosten – und das vollständig. Egal, ob es sich nur um ein Fahrzeug handelt oder eine ganze Fahrzeugflotte – die Schonung des Eigenkapitals ist verlockend.
Zudem nimmt das Dienstwagen-Leasing keinen Einfluss auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital. Bilanzierer ziehen also noch einen zusätzlichen Vorteil aus dem Leasing. Die Ausgaben fürs Leasing treten nur in der Gewinn-Verlust-Rechnung auf und sind somit ein Plus für die Eigenkapitalquote.
Ist ein solches Eigenkapital gar nicht im großen Stil vorhanden, wäre im Falle des Autokaufs sogar ein Kredit notwendig. Entscheiden sich Unternehmer stattdessen fürs Auto-Leasing, bleibt der Kreditrahmen unbeeinflusst und die Liquidität bleibt bestehen.
Die Checkliste für den Leasingvertrag
Die Laufzeit des Leasingvertrags sollte genau bedacht werden. Eine kurze Leasingzeit spricht für mehr Flexibilität, da sich der Leasingnehmer nicht so lange an einen kaum kündbaren Vertrag bindet. Je kürzer die Laufzeit allerdings sind, desto höher sind in der Regel die monatlichen Raten.
Im Vertrag sollte die Ausstattung des Leasingfahrzeug genau beschrieben sein, sodass weder bei der Übergabe des Autos Überraschungen drohen, weil die so sehr benötigte Freisprechanlage fehlt. Ist die Ausstattung im Detail festgehalten, können solche unschönen Situationen und Diskussionen von Anfang an vermieden werden.
Sollten Sie sich für das eher seltenere Gebrauchtwagen-Leasing entscheiden, ist eine Mängelliste als Vertragsanhang unverzichtbar. Der Grund liegt auf der Hand: So vermeiden Leasingnehmer, dass sie bei der Rückgabe des Autos für Mängel und Schäden herangezogen werden, deren Verursacher sie überhaupt nicht sind.
Manche Leasingverträge enthalten eine Kaufoption nach Ende der Vertragslaufzeit. Eine solche Klausel sollte diskutiert werden. Insbesondere für Unternehmer könnte sie bei einer Betriebsprüfung übel aufstoßen – nämlich wenn die Kaufoption bereits als Vorvertrag ausgelegt und die Leasingraten als Kauffinanzierung interpretiert werden. Deshalb sollte man auf eine solche Klausel lieber streichen lassen, wenn kein Interesse besteht.
Wer sich für einen Leasingvertrag mit dem Kilometerleasing-Modell entscheidet, sollte die Gesamtkilometerzahl möglichst realistisch schätzen und lieber einen etwas höheren Wert angeben, um hinterher nicht unangenehm hohe Nachzahlungen leisten zu müssen. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage nach einem Freibetrag oder einer Freigrenze. Welche Option der eigene Vertrag bietet, sollte vor Unterschrift geprüft und bedacht sein.
Wer sich für das Leasing-Modell des Restwertleasings entscheidet, sollte auch prüfen, ob sich der Restwert möglichst gut kalkulieren lässt. Wichtig für den Hinterkopf: Im schlimmsten Fall zahlen Leasingnehmer bei Vertragsende die Differenz zwischen dem bei Vertragsabschluss kalkulierten und dem nun tatsächlich festgestellten Restwert. Zu hoch sollten Sie also den Restwert nicht ansetzen.
Wer darüber hinaus Wert auf das Auto als Aushängeschild des Unternehmens legt, der profitiert davon, dass nach wenigen Jahren wieder ein komplett neues Auto ausgewählt werden kann. Außerdem ist es auf diesem Weg leichter einen hochklassigeren Wagen zu fahren als eventuell im Falle eines Kaufs.
Grundsätzlich gilt übrigens: Je günstiger das Leasingfahrzeug, umso unrentabler das Auto-Leasing. Wer also eher kleine günstige Stadtflitzer für sich und seine Mitarbeiter einsetzen möchte, für den rentiert sich das Leasing der Autos unter Umständen nicht. Wer allerdings Mittel- oder Oberklassewagen im Sinn hat, für den könnte Auto-Leasing die finanziell klügere Wahl sein – gleiches gilt im Übrigen für Transporter. Auch hier ist Leasing häufig ein rentables Modell für Unternehmer.
Wer sich letztendlich dann nicht nur fürs Auto-Leasing, sondern für Full-Service-Lösungen – etwa sogar ein komplettes externes Fuhrparkmanagement – entscheidet, gibt die Organisation aus der Hand und hat zudem noch möglichst geringen Aufwand zu unternehmerisch gesehen durchaus rentablen Bedingungen – wenn die Vertragsbedingungen bestmöglich verhandelt sind.