Fahrtkosten Damit der Dienstwagen nicht zur Steuerfalle wird

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Fallstricke bei der Betriebsprüfung


Die neuen Lieblinge der Fuhrpark-Manager
Von November 2012 bis Ende Februar 2013 wählten die Leser der Fachzeitschrift Autoflotte ihre Autos des Jahres. Knapp 6.400 Leser, die ihre Stimme abgaben, mag nicht viel klingen. Doch handelt es sich bei ihnen überwiegend um Manager von Firmen-Autofuhrparks aller Größen. Autos, die sich bei ihnen als Favoriten durchsetzen, erfüllen meist besondere Ansprüche in puncto Unterhaltskosten, Verbrauch, Haltbarkeit und/oder Wertverlust. Sie sind somit auch für private Kaufinteressentern besonders interessant. In der folgenden Bilderstrecke zeigen wir die Sieger in den verschiedenen Kategorien, in denen gewählt wurde. Eine Firma hatte dabei - mal wieder - besonderen Grund zur Freude ... Quelle: Presse
Volkswagen hatte in diesem Jahr besonderen Grund zur Freude bei der Vergabe der „Autoflotte Awards 2013“. Der Hersteller verdrängte unter anderem in den Kategorien "Kompaktvans" (mit dem VW Touran), "Vans" (mit dem VW Sharan) und "Transporter" (mit dem VW Transporter) die Vorjahresgewinner vom ersten Platz in der Gesamtwertung. Am Freitag, den 8. März, erhielten die Gewinner ihre Auszeichnung. Quelle: Presse
Gewählt wurde in 13 Fahrzeug- sowie in neun Produkt- und Dienstleistungskategorien. Gekürt wurden in den Fahrzeugkategorien jeweils der Gesamt- sowie der Importsieger. Ausnahme: In der "Luxusklasse" sowie bei den "Pick-ups" gab es einen Gesamtsieger. Außerdem neu: Neben dem seit dem Jahr 2000 vergebenen Award in der Kategorie "Leasing" (Sieger 2013: VW Leasing) wurde in diesem Jahr erstmals auch der beste Non-captive-Leasinganbieter ausgezeichnet – das grüne "A" ging an „Lease Plan“. Quelle: Presse
Der Gala-Abend anlässlich der 17. Preisverleihung seiner Art fand mit rund 200 Gästen in der "Legendenhalle" des Meilenwerks in Böblingen statt. Darunter befanden sich sowohl Fuhrparkleiter als auch Vertreter der Industrie und Dienstleister. Gekürt wurden in den Fahrzeugkategorien jeweils der Gesamt- sowie der Importsieger. Bei den so genannten Minis siegte der VW Up.Als "Cheer up" bietet VW sein kleinstes Fahrzeug derzeit als Sondermodell an. Der in allen Motorisierungen erhältliche Wagen soll einen Preisvorteil von bis zu 895 Euro bieten bei einem Einstiegspreis von 11.825 Euro. Quelle: Presse
Import-Sieger bei der Wahl der Autoflotte-Leser (Fuhrparkmanger) in der Kategorie Minis: Der Fiat 500. Der Italiener ist ein ausgesprochener Frauenheld. Während über alle Altersgruppen hinweg gerechnet der Frauen-Anteil im deutschen PKW-Markt seit Jahren bei etwa 33 Prozent stagniert, sind Käufer(innen) des Fiat 500 zu 61,7 Prozent weiblich. Quelle: Presse
Gesamt-Sieger bei der Wahl der Autoflotte-Leser (Fuhrparkmanger) in der Kategorie Kleinwagen: Audi A1.Audi hatte vom dreitürigen A1 im Jahr 2011 über 118.000 Fahrzeuge verkauft. Hauptmärkte neben Deutschland waren England, Frankreich und Spanien. Mit der Sportback-Variante sollen jetzt auch in Italien, Japan und Russland erheblich mehr Fahrzeuge verkauft werden, da Kunden in diesen Ländern besonders viel Wert auf fünf Türen legen.  Quelle: Presse
Import-Sieger bei der Wahl der Autoflotte-Leser (Fuhrparkmanger) in der Kategorie Kleinwagen: Skoda Fabia. Für 15.429 Euro offeriert Skoda das Sondermodell Fabia Cool Young Spirit, das von einem 63 kW/86 PS starken 1,2-Liter-Turbobenziner angetrieben wird. Die Erweiterung der Serienausstattung sowie drei spezielle Metallic-Lackierungen im Wert von über 2.250 Euro werden in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt. Die Auflage ist zunächst auf 1.000 Exemplare limitiert. Quelle: Presse

Eine Alternative zum händisch geführten Fahrtenbuch sind die erwähnten digitalen oder elektronischen Fahrtenbücher. Die Kosten dafür liegen je nach Anbieter zwischen 240 und 800 Euro. Das Finanzamt erkennt aber nicht alle Systeme an. Zu den laut Herstellern anerkannten zählen etwa Arealcontrol, Blaupunkt Telematics, Bornemann, Bury, Digicore Deutschland, S-Tec, Vispiron und YellowFox.

Einfallstor für strafrechtliche Sanktionen

Schlampig geführte Fahrtenbücher können noch weit schlimmere Folgen haben, als eine Anwendung der Ein-Prozent- statt der gewünschten Fahrtenbuch-Methode, denn Fahrtenbücher sind ein beliebtes Objekt bei Betriebsprüfungen. Steuerstrafrechtsexpertin Ulrike Grube, Rechtsanwältin und Partnerin von Rödl & Partner, hat schon mehr als einmal erlebt, dass Fahrtenbücher gerade bei mittelständischen Betrieben zum Fallstrick wurden.

Ein typisches Beispiel: Ein Handwerksbetrieb stellt seinen Mitarbeitern zwar keine Dienstwagen zur Verfügung, doch die Mitarbeiter verwenden die Poolfahrzeuge des Meisters ab und an auch für private Fahrten. Für den Betriebsprüfer ein gefundenes Fressen. Grube: "Bei Poolfahrzeugen muss immer ein Fahrtenbuch geführt wurden. Sollte das nicht vorliegen, wird es garantiert bei der Betriebsprüfung moniert." Kann der Betrieb nicht lückenlos die Nutzung der Fahrzeuge nachweisen, muss der Betriebsprüfer davon ausgehen, dass die private Nutzung der Poolfahrzeuge nicht versteuert wurde. Der Haftungsschuldner ist der Arbeitgeber, dem Betrieb droht dann eine saftige Lohnsteuernachzahlung. Wenn das mal alles ist, denn nimmt der Betriebsprüfer Lohnsteuerhinterziehung an, folgt ein Strafverfahren gegen die Geschäftsführung. Dem Geschäftsführer drohen also je nach Größe der Fuhrparks nicht nur Nachzahlungen von gegebenenfalls mehreren 100.000 Euro, sondern eine Verurteilung wegen Lohnsteuerhinterziehung. Er gilt dann in den meisten Fällen als vorbestraft.

Noch unangenehmer kann es kommen, wenn die Fahrtenbücher im Zuge einer Selbstanzeige wegen eines ganz anderen Sachverhalts einfach vergessen wurden. Sagen wir ein Unternehmer hat Strohmänner beschäftigt und möchte wieder auf den Pfad der Tugend zurückkehren. Er greift also zum Mittel der Selbstanzeige, um bei der nächsten Betriebsprüfung nicht aufzufliegen. "Diese Selbstanzeige muss aber ausnahmslos alle Steuerarten im unverjährten Zeitraum umfassen", betont Grube.

Es ist also egal, ob das Unternehmen in den vergangenen Jahren Schmiergelder gezahlt hat, Strohmänner beschäftigt hat oder einfach nur beim Fahrtenbuch geschlampt hat. Alle Verfehlungen müssen auf den Tisch. Ohne Ausnahme. Sollte der Betrieb ein vermeintlich unwichtiges Detail wie ein unvollständiges Fahrtenbuch vergessen, kann die komplette Selbstanzeige unwirksam sein, im besten Fall teilunwirksam. "Der Unternehmer wird wegen aller Punkte belangt - auch strafrechtlich", mahnt Grube.

Zwar arbeitet das Bundesfinanzministerium an einer Änderung dieser Regelungen und Betriebsprüfer leiten ein steuerstrafrechtliches Verfahren eigentlich erst im Wiederholungsfall ein. Aber bislang bildet die Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen damit ein Einfallstor zu strafrechtlichen Sanktionen wegen Steuerhinterziehung. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollte das Ansporn genug sein, um beim Fahrtenbuch wie bei der Steuererklärung so sorgfältig wie nur möglich vorzugehen.

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