Das geht aus Unterlagen des Bundesverkehrsministeriums hervor, die der WirtschaftsWoche vorliegen. In einem Schreiben an den Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung, schlug das Ministerium Alarm: „In den letzten Tagen“, heißt es in einem Brief aus dem Februar 2016, „ist hier bekannt geworden, dass in mindestens zwei Ländern“ den Zulassungsbehörden mehrfach Papiere vorgelegt worden seien, „um für betroffene Fahrzeuge eine Erstzulassung (...) zu erwirken“. Volkswagen sei vom Kraftfahrtbundesamt „umgehend aufgefordert“ worden, „für betroffene und noch nicht umgerüstete Neufahrzeuge“ keine neuen Zulassungsunterlagen mehr auszustellen.
In den ersten Wochen des Skandals stand VW vor einem Problem: Zu Millionen Autos mit Schummelsoftware kamen täglich neue hinzu, weil die Produktion weiterlief. Kunden warteten auf bestellte Pkws, weitere standen als Vorführwagen bei Händlern. Verkauft werden durften sie nicht. Erst Anfang 2016 konnte VW erste Rückrufe starten und manipulierte Software löschen. Händler hätten umsatzstarke Modelle monatelang nicht verkaufen dürfen. Einige taten es doch. Beamte in Zulassungsstellen meldeten dies beim Verkehrsministerium. Das empfahl harte Maßnahmen: Gegen VW und die Händler sei ein Bußgeld zu prüfen, schrieb es. Das Ministerium brachte auch strafrechtliche Ermittlungen wegen Falschbeurkundung ins Spiel. Ebenso komme eine „Untersagung des Betriebes“ – ein Fahrverbot der Neufahrzeuge – in Betracht.
VW bestätigt, dass unabhängige VW-Händlerbetriebe, die nicht zum Konzern gehören, mindestens bis April 2016 Autos mit der manipulierten Software verkauft hätten, obwohl der Konzern den Verkauf bereits im Oktober 2015 untersagt habe. Volkswagen sei nach den Hinweisen des Kraftfahrtbundesamtes den Vorwürfen nachgegangen und habe in einem Fall einem Händlerbetrieb gekündigt. Insgesamt habe es sich um „Einzelfälle“ gehandelt.
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