Cum-Ex-Geschäfte Warum Banker mit neuen Razzien rechnen müssen

Banker müssen laut Insidern mit neuen Cum-Ex-Razzien rechnen. Laut einem Medienbericht liegen bei der Staatsanwaltschaft Köln und dem Landeskriminalamt NRW neue Aussagen vor, die weitere Razzien nach sich ziehen könnten.

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Aktienkurse an einer Wand innerhalb der Börse in Frankfurt am Main. Quelle: dpa

Banken und Börsenhändler müssen sich Insidern zufolge wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte auf neue Durchsuchungen einstellen. Mit diesen Dividenden-Steuertricks vertraute Personen hätten bei der Staatsanwaltschaft Köln und dem Landeskriminalamt NRW ausgesagt, sagten mehrere Insider am Mittwoch und bestätigten damit einen Bericht von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR. Auf Basis der Aussagen sei mit weiteren Razzien zu rechnen. Die Ermittler werteten die neuen Erkenntnisse aus, dies könne aber wegen des Umfangs der Informationen noch einige Zeit dauern. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln wollte sich unter Hinweis aus das Steuergeheimnis nicht äußern.

Die Behörden in NRW verfügen unter anderem über einen Datenträger mit Hinweisen auf die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, den das Land mit dem Ziel der Aufdeckung von Steuerbetrug gekauft hatte. Es gibt aber den Insidern zufolge noch weitere Informationsquellen und Verfahren.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans hatte in der Vergangenheit gesagt, es werde gegen über 100 Banken im Zusammenhang mit den umstrittenen Geschäften ermittelt. Von Cum-Ex-Ermittlungen betroffen waren unter anderem die Commerzbank, die HypoVereinsbank und der WestLB-Nachfolger Portigon. Dieser musste jüngst vor dem Hintergrund der Ermittlungen die Aufstellung seines Jahresabschlusses verschieben.

Die Cum-Ex genannten Dividenden-Steuertricks sind rechtlich umstritten. Sie waren erst 2012 vom Bundestag gestoppt worden. Dabei verschoben die Beteiligten um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: "Cum") und ohne ("Ex") Dividendenanspruch. Dadurch entstand der Eindruck, die Papiere hätten zum gleichen Zeitpunkt mehrere Besitzer. Die Beteiligten beantragten dann mehrfach die Erstattung der vom Emittenten der Aktien vorab einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Der Schaden für den Fiskus wird auf bis zu zwölf Milliarden Euro geschätzt. In Deutschland laufen zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Beteiligte.

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