Atomsteuer Bahn will Rückzahlungen offenbar an Stromkunden weitergeben

Durch das Urteil des Verfassungsgerichts gegen die Atomsteuer darf auch die Deutsche Bahn mit Rückzahlungen rechnen. Konzern-Kreisen zufolge soll das Geld anders als bei den großen Versorgern an die Stromkunden fließen.

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Deutsche Bahn Quelle: REUTERS

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur Atomsteuer will die Deutsche Bahn Rückzahlungen an ihre Strom-Kunden weitergeben. Das sagten Bahn-Vertreter am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Die Eisenbahnunternehmen als Bezieher von Bahnstrom sollten nun in dem Maße entlastet werden, wie sie zuvor von der Erhebung der Steuer belastet wurden. Die Erstattung werde zügig nach der Rückzahlung durch das Bundesfinanzministerium erfolgen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Brennelemente-Steuer für unrechtmäßig erklärt, woraufhin das Finanzministerium die Rückzahlung von 6,3 Milliarden Euro ankündigte. Hinzu kommen Zinsen von einer bis 1,5 Milliarden Euro. Neben den großen AKW-Betreibern kann auch die Bahn mit einer Rückzahlung rechnen, da sie Mitgesellschafter des AKW Neckarwestheim ist. Dies könnte mit Zinsen einen Betrag von über 100 Millionen Euro ausmachen.

Der Verband der Bahn-Konkurrenten, das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE), hatte eine Beteiligung an den Erstattungen verlangt. Die Unternehmen sind auf den Bahnstrom angewiesen, den der Staatskonzern an sie weiterverkauft. Die großen Versorger E.ON, EnBW und RWE wollen die Rückzahlung nicht an die Kunden weiterreichen. Denn die Steuer sei zuvor auch nicht auf sie abgewälzt worden.

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