WirtschaftsWoche Online: Welche Gründe waren für die einstweilige Verfügung gegen Uber ausschlaggebend?
Benjamin Linke: Zwar liegt die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt noch nicht vor, aber aus anderen Verfahren gegen Uber wird die Argumentation schon sehr deutlich. Und danach fällt das Geschäft von Uber unter das Personenbeförderungsgesetz, kurz PBefG. Danach benötigt in Deutschland jeder, der gewerbsmäßig Personen befördern möchte, eine Genehmigung. Und die hat Uber oder die vermittelten Fahrer nun mal nicht.
Zur Person
Benjamin Linke ist Rechtsanwalt bei Rödl & Partner in Hamburg. Er hat sich auf vergabe- und beihilferechtliche Fragen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und das Personenbeförderungsgesetz spezialisiert und zu diesen Themen mehrfach publiziert.
Wäre so eine Genehmigung denn ein Problem?
Um die Genehmigung zu erhalten, muss Uber gesetzliche Anforderungen und Pflichten erfüllen. Dabei ist zunächst die Frage zu stellen, ob Uber eher dem Taxi-Gewerbe oder dem Mietwagenverkehr zuzuordnen ist. Im Fall des Mietwagenverkehrs stellt das PBefG das Unternehmen vor Vorgaben, die Uber den Gerichten zufolge im Rahmen der gegenwärtigen Geschäftspraxis nicht erfüllt. Es ist auch höchst fraglich, ob Uber diese Vorgaben erfüllen kann und will. Aber ohne die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben darf Uber keine Personenbeförderungsleistungen vermitteln, weil das gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
Wie begründet die Justiz den Wettbewerbsverstoß?
Das PBefG unterscheidet Taxis und Mietwagen. Nach meiner Einschätzung und der des Landgerichts Frankfurt würde Uber oder zumindest deren Fahrer die Genehmigung als Taxi-Unternehmer benötigen, damit die vermittelbaren Autos auch im öffentlichen Verkehrsraum von Fahrgästen direkt beauftragt werden können. Taxis müssen darüber hinaus nicht wie Mietwagen nach jeder Fahrt zurück zum Unternehmenssitz. Diese Vorteile für Taxi-Unternehmen will Uber nutzen, sich aber nicht den gesetzlichen Anforderungen beugen.
Welche sind das zum Beispiel?
Taxis müssen in Deutschland zum Beispiel grundsätzlich elfenbeingelb sein, über Funk verfügen und ein Taxisschild auf dem Dach haben. Taxis haben auch eine Beförderungspflicht und dürfen keine Fahrt ablehnen. Sowohl Uber selbst als auch der vermittelte Fahrer dürfen das als Mietwagenverkehr jedoch. Außerdem sind bei Taxis die Fahrpreise durch die öffentliche Hand festgelegt. Die Vorgaben des Gesetzgebers beruhen darauf, dass er die Beförderungsleistungen im Taxigewerbe für schutzwürdig erachtet und die Verlässlichkeit dieser Dienstleistung erhalten sowie ruinösen Wettbewerb verhindern will. Das ist im Linienbusverkehr ähnlich. Deswegen gibt es in vielen Städten auch nur eine begrenzte Anzahl an Lizenzen für Taxiunternehmen. Um die zu erhalten, muss erst ein Platz frei werden.
Uber müsste dann also mit Genehmigung genauso teuer sein wie ein Taxi?
Genau. Fielen die Uber-Fahrten unter das gleiche Recht wie Taxifahrten, dürfte der Uber-Fahrpreis nicht nur etwa halb so hoch sein. Ohnehin ist so ein niedriger Preis pro Fahrt nur möglich, weil es sich eben nicht um Taxis, sondern um Privatfahrzeuge handelt, die all diese öffentlichen Pflichten nicht erfüllen.