Rickmers-Insolvenz Rickmers bekommt Insolvenzvorstand

Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzverfahren der Reederei Rickmers die Sanierung in Eigenverwaltung nach Informationen der WirtschaftsWoche genehmigt. Auch der zuständige Sachwalter steht fest.

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Reederei Rickmers Quelle: dpa

Neuer Vorstand bei der insolventen Hamburger Reederei Rickmers: Nach Informationen der WirtschaftsWoche wird der Insolvenzspezialist und Restrukturierer Christoph Morgen aus der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner den Vorstand als Chief Insolvency Officer ergänzen. Der Aufsichtsrat des Unternehmens traf am Nachmittag einen entsprechenden Beschluss, Morgen nahm die Wahl dem Vernehmen nach an.

Das Amtsgericht Hamburg hatte zuvor die beantragte Insolvenz des Unternehmens in Eigenverwaltung gebilligt, wie die WirtschaftsWoche berichtete. Das Gericht setzte den Hamburger Juristen Jens-Sören Schröder, Partner der Sanierungskanzlei Johlke, Niethammer & Partner, als vorläufigen Sachwalter ein. Schröder war bereits bei zahlreichen Großverfahren als Insolvenzverwalter im Einsatz, unter anderem bei der Insolvenz der Baumarktkette Max Bahr. Als Sachwalter soll er nun dafür sorgen, dass bei der Sanierung die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben

Die Hamburger Charterreederei war durch die Schifffahrtskrise in Bedrängnis geraten. Das vergangene Geschäftsjahr endete mit 341 Millionen Euro Verlust, die Schulden liegen bei rund 1,5 Milliarden Euro. Am Donnerstag reichte die Rickmers Holding AG Insolvenzantrag ein. Das war notwendig geworden, nachdem die HSH Nordbank dem Sanierungskonzept für das Unternehmen die Unterstützung verweigert hatte. Der Vorstand der Bank hielt die Pläne für nicht tragfähig.

Das Gericht ist gehalten, einem Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung zuzustimmen, sofern das nicht offensichtlich aussichtslos scheint. Bei neuen Entwicklungen kann später immer noch ein Insolvenzverwalter bestellt werden. Das Amtsgericht setzte auch einen Gläubigerausschuss ein, dem die HSH Nordbank, ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger und ein Vertreter der Arbeitnehmer angehören.

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