Die neue Konkurrenz für deutsche Taxis durch den umstrittenen Fahrdienstvermittler Uber wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte am Donnerstag ein Verfahren aus, um zentrale Fragen zunächst in Luxemburg klären zu lassen.
Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe haben zu entscheiden, ob Uber Mietwagen mit Fahrer per Smartphone-App direkt an Kunden vermitteln darf. Nach deutschem Recht wäre das verboten. Denn es erlegt Mietwagenfirmen Beschränkungen auf, weil sie anders als Taxis zum Beispiel nicht auf feste Tarife verpflichtet sind. Offen ist allerdings, ob diese Vorschrift mit EU-Recht vereinbar ist. Das soll jetzt geklärt werden (Az.: I ZR 3/16).
Den Dienst, um den gestritten wird - einen Limousinen-Service namens „Uber Black“ -, gibt es in der beanstandeten Form nicht mehr. Nach Niederlagen in den Vorinstanzen hatte Uber sein Angebot angepasst. Um eine Grundsatz-Entscheidung herbeizuführen, brachte das Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden den Streit trotzdem vor den BGH. Es kritisiert die deutsche Rechtslage als nicht mehr zeitgemäß.
Zum Schutz von Taxis ist es Mietwagen verboten, an Straßen oder Plätzen auf Fahrgäste zu warten oder sich im Vorbeifahren heranwinken zu lassen. Sie dürfen ihre Aufträge nur in der Zentrale oder auf dem Weg dorthin entgegennehmen. Über die umstrittene Smartphone-App hatte Uber den Fahrern unterwegs neue Kundschaft vermittelt. Dagegen hatte sich ein Berliner Taxiunternehmer erfolgreich vor Gericht gewehrt.
Das Wichtigste zu Uber
Uber, eigentlich Uber Technologies Inc, gegründet im März 2009, startete seinen Service 2011 in San Francisco. Zunächst beschränkte sich das Angebot auf einen Chauffeur-Service („UberBlack“), der für einen etwas höheren Preis Limousinen als Alternative zu den im Silicon Valley damals notorisch knappen Taxis bot. Das Unternehmen expandierte aber schnell in andere US-Metropolen, von 2012 an auch international, und erweiterte auch seine Dienste. In vielen US-Metropolen und seit November 2015 auch in London können Uber-Fahrer mehrere Fahrgäste unterwegs aufnehmen und eine Art Sammeltaxi auf Zeit bilden; die Kunden teilen sich den Preis („UberPool“). Der bei Kunden erfolgreichste, aber auch mit Abstand kontroverseste Service ist UberX (In Deutschland bis April 2015 als „UberPop“ im Angebot). Dabei kann der Kunde über sein Smartphone in der Nähe befindliche Privatleute anheuern, die ihn gegen Geld mit ihrem Auto befördern, von Uber vermittelt. In der Regel unterbietet Uber so den Preis einer vergleichbaren Taxifahrt um 25 bis 40 Prozent. Uber gilt als das am höchsten bewertete Start-up der Welt- Der Umsatz soll schnell wachsen, allerdings schreibt Uber noch hohe Verluste.
Der Kunde gibt auf seinem Handy den gewünschten Abholort ein. Nach der Eingabe des Zielorts erscheinen die verfügbaren Uber-Fahrer in der Nähe seines Standortes als kleine Auto-Symbole in der App. Auf Wunsch kann nun der voraussichtliche Fahrpreis angezeigt werden. Nachdem der Kunde die Fahrt verbindlich bestellt hat, bekommen die Uber-Fahrer den Fahrwunsch samt Strecke auf ihrer App angezeigt. Nimmt ein Fahrer an, sieht der Fahrgast dessen Bewertung durch frühere Kunden, den Autotyp und Namen des Fahrers.
Das Kernprodukt ist, technisch gesehen, das Routing der Fahrer zum möglichst attraktivsten und nächsten Kunden. Da das System mit GPS arbeitet, kann der Fahrtpreis grob vorausberechnet werden und ein Taxameter ist nicht nötig. Nach der Fahrt wird der Kunde seinerseits aufgefordert, den Fahrer zu bewerten. Um die Bezahlung muss er sich nicht kümmern; die Abbuchung erfolgt automatisch von der bei der ersten Anmeldung hinterlegten Kreditkarte oder PayPal.
Vor allem der Peer-to-Peer-Dienst, bei dem Privatpersonen andere Privatleute gegen Geld befördern, ist es, der von Taxiunternehmen heftig bekämpft wird. In Deutschland ist er seit Frühjahr 2015 sogar ganz untersagt, seit Gerichte den Argumenten der Taxibranche folgten. Die argumentierten mit unlauterem Wettbewerb: Bei UberPop (in anderen Ländern UberX) werden die oft nebenberuflichen Fahrer lediglich auf ihr Verkehrspunktekonto und auf ein Polizeiliches Führungszeugnis überprüft, während Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein, Gesundheitsprüfungen, besondere Versicherungen und (wenn sie ihr eigenes Unternehmen gründen wollen) in vielen Städten eine teure Lizenz benötigen. Das Uber-Auto muss lediglich jünger als zehn Jahre sein, vier Türen und Kofferraum aufweisen und natürlich verkehrssicher sein, während Taxis speziell geprüft werden.
Der EuGH soll nun klären, ob die deutschen Vorschriften womöglich gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoßen. Der BGH glaubt nicht, dass dem so ist. Der Senat stuft die Uber-Services als Verkehrsdienstleistungen ein, die eine Ausnahme bilden. Für den Fall, dass Luxemburg das anders sieht, wollen die Karlsruher Richter außerdem wissen, ob ein Verbot der Uber-App womöglich trotzdem „aus Gründen der öffentlichen Ordnung“ gerechtfertigt sein könnte.
Am EuGH läuft bereits ein anderes Uber-Verfahren aus Spanien. Dort geht es aber um den Dienst „Uber Pop“, bei dem Fahrer ohne behördliche Genehmigung Kunden in ihren Privatautos befördern.