Verwaltungsgericht Köln Deutsche Bahn verklagt Bundesnetzagentur mehrfach

Das Verhältnis zwischen der Bundesnetzagentur und der Deutschen Bahn droht zu eskalieren. Die Deutsche Bahn hat beim Verwaltungsgericht in Köln gleich drei Klagen gegen die Bonner Behörde eingereicht.

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Einzelne Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn wehren sich gegen den Beschluss der Netzagentur über die Höhe der Schienenmaut für den Fahrplan ab Ende 2017. Quelle: dapd

Das bestätigte das Gericht gegenüber der WirtschaftsWoche. Die Tochtergesellschaften DB Netz, DB Regio und DB Fernverkehr wehren sich gegen den Beschluss der Netzagentur über die Höhe der Schienenmaut für den Fahrplan ab Ende 2017.

Vor allem der ICE-Sparte der Deutschen Bahn droht laut Entscheid der Netzagentur, der der WirtschaftsWoche vorliegt, eine deutliche Mehrbelastung. Sie müsste zukünftig 23 Millionen Euro pro Jahr mehr an Trassenentgelten zahlen als vorgesehen. Im Gegenzug forderte die Netzagentur, den Schienengüterverkehr – und damit zum Großteil Wettbewerbern der Deutschen Bahn – um denselben Millionenbetrag zu entlasten, weil die Güterbahnen wegen der wirtschaftlichen Misere keine höhere Belastung vertragen würden.

Das Urteil der Richter ist wichtig, da die demnächst gültigen Trassenpreise die Basis für weitere Maut-Entscheidungen in den Folgejahren bilden werden. Dem Fernverkehr drohen also dauerhaft höhere Ausgaben. Seit diesem Jahr muss die Bundesnetzagentur die Trassenpreise, die der Schienennetzbetreiber DB Netz beantragt und von Bahn-Töchtern und Wettbewerbern kassiert, vorab genehmigen.

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