VW-Übernahmeschlacht Dämpfer für Aktionäre im Musterverfahren

War eine Pressemitteilung der Porsche-Holding im Zuge der gescheiterten VW-Übernahme „grob falsch“? Mit dieser Frage muss sich das Oberlandesgericht Celle beschäftigen – und stellt sich gegen die klagenden Aktonäre.

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Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, stellt sich gegen die Argumentation des Musterklägers. Quelle: dpa

Hannover/Stuttgart Im Milliardenstreit um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche 2008 müssen die Kläger einen Dämpfer hinnehmen. Umstrittene Pressemitteilungen der Porsche-Holding seien nach vorläufiger Bewertung - anders als von den klagenden Aktionären dargestellt - „nicht grob falsch“ gewesen. Dies sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am Donnerstag zum Auftakt der mündlichen Verhandlung in dem Musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16) in Hannover. Damit könnte ein großer Teil der Ansprüche der Kläger unbegründet sein.

Ein Porsche-Sprecher wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp betonte, die Auffassung der Richter sei noch vorläufig. Er kritisierte den Senat wegen „erkennbarer Mängel im Kapitalmarktrecht“ und kündigte an, das Oberlandesgericht werde sich in drei bis vier Jahren wieder mit dem Fall befassen müssen, wenn der Bundesgerichtshof diese „Mängel aufgehoben“ habe.

Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Holding und Volkswagen vor neun Jahren. Der Versuch misslang, Porsche wurde zu einer Marke im VW-Konzern. Es gab Kursturbulenzen - was einige Anleger viel Geld kostete, die sich nun falsch informiert fühlen.

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