Kürzung der Renditen Netzbetreiber ziehen gegen Bundesnetzagentur vor Gericht

Mehrere Netzbetreiber und Stadtwerke klagen gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur. Quelle: dpa

Eine Klage mehrerer Netzbetreiber und Stadtwerke sorgte im Düsseldorfer Landgericht für einen vollen Gerichtssaal. Die Unternehmen wehren sich gegen eine Renditenkürzung für Investitionen in den Netzausbau.

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Hoffnungen auf niedrigere Strompreise durch geringere Netzkosten haben vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Dämpfer erhalten. Der vom Gericht beauftragte Gutachter kritisierte am Mittwoch die von der Bundesnetzagentur vorgenommene Kürzung der Garantierendite der Netzbetreiber als unangemessen hoch. Die Vorgehensweise der Netzagentur sei „nicht sachgerecht“ und die festgesetzte Rendite „nicht angemessen“, sagte Gutachter Prof. Martin Jonas.

Die Bundesnetzagentur hat den Netzbetreibern die staatlich garantierten Renditen gekürzt - um gut zwei Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren. Dagegen haben rund 1100 Stadtwerke und andere Netzbetreiber Beschwerde eingelegt.

Da die Netzkosten Teil des Strompreises sind, geht es in dem Verfahren auch um mögliche Entlastungen für Stromverbraucher. Die von der Bundesnetzagentur gesenkten Zinssätze auf die Netzinvestitionen machen aber wiederum nur einen Teil der gesamten Netzkosten auf der Stromrechnung aus. Bliebe es bei den Kürzungen, würde das für einen Haushalt mit rund 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch Schätzungen zufolge weniger als zehn Euro Einsparungen im Jahr ausmachen.

Gutachter Jonas kritisierte, dass die Netzagentur die außergewöhnliche Situation auf den Kapitalmärkten seit der Finanzkrise bei der Bewertung des Risikos der Netzbetreiber nicht ausreichend berücksichtigt habe. Die ihrer Entscheidung zugrunde liegenden historischen Zahlen zur Entwicklung der Renditen habe die Regulierungsbehörde nach „Schema F“ verwendet. Im internationalen Vergleich seien die Renditen „grenzwertig niedrig“.

Der dritte Kartellsenat des Gerichts hat aus der Vielzahl der Beschwerden 29 repräsentative Musterverfahren ausgewählt, um die Entscheidung der Netzagentur zu überprüfen. Die Netzbetreiber beklagen, dass sie durch die Kürzung ihrer Gewinne den für die Energiewende dringend erforderlichen Netzausbau nicht mehr stemmen könnten.

An dem Verfahren ist auch der Ökostromanbieter Lichtblick beteiligt. Ihm gehen die Kürzungen nicht weit genug. Lichtblick spricht von „staatlich garantierten Traumrenditen“. Auch bei den Netzen müsse es Wettbewerb durch Ausschreibungen geben. Seine Entscheidung will der Senat am 22. März verkünden.

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