Steuerstreit Facebook droht Milliarden-Nachzahlung

Für das Steuersparen mit Tochterfirmen in Irland könnte Facebook jetzt zur Kasse gebeten werden. US-Behörden haben das soziale Netzwerk im Visier. Facebook rechnet mit einer Nachzahlung von bis zu fünf Milliarden Dollar.

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Facebook-Chef Mark Zuckerberg kann sich über sprudelnde Werbeeinnahmen freuen: Im zweiten Quartal konnte das soziale Netzwerk seinen Gewinn nahezu verdreifachen. Twitter sieht nur noch Facebooks Rücklichter.

Ein Streit mit der US-Steuerbehörde könnte Facebook nach Angaben des Online-Netzwerks Nachzahlungen von mehr als fünf Milliarden Dollar bringen. Es geht dabei um die Bewertung von Facebook-Teilen wie die „Online-Plattform“ bei ihrer Verlagerung ins steuerlich günstige Irland im Jahr 2010. Die Steuerbehörde IRS ist der Ansicht, dass der Wert dabei falsch angesetzt wurde. Facebook bezifferte die möglichen finanziellen Auswirkungen zum ersten Mal.
Die IRS habe Facebook jüngst darüber unterrichtet, dass sie auch eine höhere Besteuerung in den Jahren nach 2010 anstrebe, teilte das Online-Netzwerk am späten Donnerstag in seinem Quartalsbericht mit. Facebook werde dagegen vor das US-Steuergericht ziehen. Setzt sich die Steuerbehörde durch, könnten sich die Nachzahlungen auf drei bis fünf Milliarden Dollar summieren, plus Zinsen und mögliche Strafen.
US-Behörden waren Anfang des Monats vor Gericht gezogen, um sich Akteneinsicht zu sichern, bevor Ende Juli die Verjährungsfrist für die Steuererklärung von 2010 abläuft.

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Das weltgrößte Online-Netzwerk hatte 2010 sein Geschäft außerhalb Nordamerikas in Irland angesiedelt, wo die Steuerlast deutlich niedriger ist. Dabei gingen an die irische Tochter die entsprechenden Nutzerprofile. Es wurde aber auch die „Online-Plattform“ übertragen, auf der die Nutzer kommunizieren. Außerdem wurde vereinbart, die Kosten der Entwicklung dieser Plattform zu teilen.
Es ist kein ungewöhnlicher Schritt, die Rechte an geistigem Eigentum nach Irland zu verlagern - dann kann dort ein Teil der weltweiten Einnahmen günstiger besteuert werden. Im Fall von Facebook kam die US-Steuerbehörde allerdings zu der Einschätzung, die Bewertung der verlagerten Bereiche sei „problematisch“ gewesen. Facebook hatte eine Unternehmensberatung damit beauftragt, den Wert festzulegen.

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