Bundesrichter urteilen bei SMS-TAN-Nummern zugunsten der Verbraucher
Geldinstitute dürfen nicht jede per SMS verschickte TAN-Nummer berechnen. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof heute. In dem Fall ging es um Gebühren einer Kreissparkasse. Kunden müssen auf Verlangen nur für tatsächlich benutzte Nummern zahlen.