Bundeswehr Milliarden für die Rüstung

Schiffe, Drohnen, Munition: Kurz vor der Wahl will der Haushaltsausschuss grünes Licht für neue Rüstungsgüter geben. Insgesamt sollen 13,4 Milliarden Euro fließen. Für Streit sorgt ein Airbus-Auftrag.

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Streit im Haushaltsausschuss dürfte es voraussichtlich beim Transportflugzeug A400M geben. Quelle: dpa

Berlin Kurz vor dem Ende der schwarz-roten Regierungszeit bekommt die Bundeswehr nun doch noch einem Teil ihrer dringend benötigten Ausrüstung näher. Am kommenden Mittwoch wird der Haushaltsausschuss voraussichtlich grünes Licht für 13,4 Milliarden Euro an Rüstungsgütern geben. Auf der Liste mit 29 Projekten stehen auch die neuen Korvetten für die Marine, der Leasingvertrag für israelische Drohnen und „einsatzsichernde Maßnahmen“ für das Pannen-Transportflugzeug A400M.

Der größte Einzelposten auf der von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen zusammengestellten und von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) freigegebenen Liste beträgt 5,3 Milliarden Euro. Das Geld geht an die bundeseigene Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL), deren Aufgabe es ist, das Kriegsgerät der Bundeswehr einsatzfähig zu halten, auch in Auslandseinsätzen. Für die Soldaten im Auslandseinsatz dürfte dies eine gute Nachricht sein.

Bei den Korvetten und den Drohnen wiederum war lange unklar, ob die Beschaffung noch vor der Bundeswahl auf den Weg gebracht würde. Konkurrenten hatten gegen die Vergabeentscheidungen geklagt. Im Fall der fünf Korvetten einigten sich vor zwei Wochen die Werften Lürssen und Thyssen Krupp Marine Systems mit der klagenden Kieler Werft German Naval Yards, dass diese zu 15 Prozent an dem Auftrag beteiligt wird. 1,989 Milliarden Euro wird der Haushaltsausschuss jetzt für die fünf Schiffe freigeben.

Auch die Beschaffung von HeronTP-Drohnen aus Israel mittels eines Leasingvertrages dürfte beschlossene Sache sein: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte eine Wettbewerbsklage des US-Konkurrenten General Atomics Ende Mai rechtskräftig zurückgewiesen. Zwar hat General Atomics gegen das Urteil eine Anhörungsrüge eingereicht. Einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung bestätigte das Verteidigungsministerium dem Handelsblatt. Nach einer ersten juristischen Einschätzung der Bundesregierung hat eine solche Rüge aber wohl keine aufschiebende Wirkung für eine Auftragsvergabe. Wenn es bei dieser Einschätzung bleibt, würde es vor Gericht wohl im Schadensersatz für den unterlegenen Bieter gehen.

Nach der Vorlage für den Haushaltsausschuss soll der Leasingvertrag über neun Jahre, einschließlich Stationierungs- und Ausbildungskosten in Israel, 1,024 Milliarden Euro kosten. General Atomics-Chef Linden Blue verlangte in einer Pressemitteilung, alle Fakten nochmals zu prüfen. „Wir haben das bessere Projekt“, sagte er. Seine Firma könne die gleiche Leistung für 500 Millionen Euro  bereitstellen.

Die Anhörungsrüge bezieht sich außerdem darauf, dass der Leasingvertrag mit Heron für neun statt für sieben Jahre Nutzungsdauer geschlossen wird. Dabei, so Blue, wolle die Bundeswehr doch bereits ab 2025 eine eigene Eurodrohne einsetzen. Die Eurodrohne muss allerdings erst noch zu Ende entwickelt werden: Das Ministerium will offenbar nicht riskieren, dass die Bundeswehr dann womöglich wegen Lieferverzögerungen ohne Drohne dastehen könnte.

Streit im Haushaltsausschuss dürfte es voraussichtlich beim Transportflugzeug A400M geben. Die Opposition jedenfalls kritisiert heftig, dass an Airbus 303 Millionen Euro fließen sollen, bevor sichergestellt ist, dass der Pannenflieger wirklich fliegt und seine Triebwerke zuverlässig funktionieren. „Es liegt noch immer kein Vertrag mit Airbus vor, wie denn der A400M endlich zum Fliegen kommt“, sagte Grünen-Haushälter Tobias Lindner dem Handelsblatt. Er halte es nicht für sinnvoll, dem Unternehmen vorher mehr als 300 Millionen Euro zu zahlen.

Im Verteidigungsministerium wird demgegenüber betont, dass es sich bei den „einsatzsichernden Maßnahmen“ nicht um das große Problem der Triebwerke handele, sondern um Zubehör wie  Nachtsichtbrillen und Navigationskarten. Dies habe mit dem „Rebaselining“ des Auslieferungsvertrages mit Airbus nichts zu tun.

Im Haushaltsausschuss herrscht allerdings über die Reihen der Opposition hinaus Unmut gegenüber dem Pannenflieger-Projekt. Auch der Wunsch des Verteidigungsministeriums, dass der Haushaltsausschuss unbedingt vor der Wahl noch einen alten Beschluss aus dem Jahr 2011 zum A400M aufheben möge, irritiert die Abgeordneten. Es geht um einen alten Sparbeschluss: Die Bundeswehr wollte damals von den 53 verbindlich bestellten A400M, am Ende nur 40 abnehmen.

Der Haushaltsausschuss beauftragte deshalb das Ministerium mit Airbus auszuhandeln, dass das Unternehmen 13 Flugzeuge gleich an Drittkunden weitergibt. Inzwischen sieht man auf Regierungsseite aber doch einen Bedarf für alle 53 Transportflugzeuge, etwa wegen neuer Auslandseinsätze und gestiegene Anforderungen der Nato.

Der Bundesrechnungshof hält das Vorgehen das eilige Vorgehen des Ministeriums für überflüssig: „Es ergibt sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf“,  schreiben die Rechnungsprüfer in einem Gutachten, das dem Handelsblatt vorliegt. Der Beschluss von 2011 könne doch als Druckmittel gegenüber Airbus dienen. Solange sich beim A400M die Auslieferung ohnehin verzögere, gebe es zudem  keine Eile noch in dieser Legislaturperiode zu entscheiden.

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