Studieneinstieg Das ist wichtig zum Start ins Studium

So gelingt der Einstieg ins Uni-Leben. Quelle: imago images

Für Abiturientinnen und Abiturienten geht der Uni-Bewerbungsstress los. Doch auch über die Finanzierung und die Einschreibung sollten sie sich jetzt Gedanken machen. Was dabei wichtig ist: Fragen und Antworten im Überblick.

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Die Abiturprüfungen sind vorbei und der Beginn des Wintersemesters steht an. Für viele Abiturientinnen und Abiturienten steht nun die Wahl des Studiengangs bevor. Doch wie bewerbe ich mich überhaupt bei den Universitäten? Und wie finanziere ich meinen Semesterbeitrag? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

Muss ich mich auf jeden Studiengang bewerben?

Nein, es gibt zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge. Für die zulassungsfreien Studiengänge ist keine Bewerbung notwendig. Studienanwärterinnen und -anwärter können sich bei den uneingeschränkten Studiengängen direkt bei der Uni einschreiben. In den meisten Fällen ist das online möglich.

Wann ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt?

Eine Bewerbung ist notwendig, sobald für den Studiengang nur eine bestimmte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht. Dies ist von Universität zu Universität unterschiedlich geregelt. Für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist allerdings immer eine Bewerbung über das Onlineportal hochschulstart.de erforderlich. In diesen Fällen wird von einer „bundesweiten Zulassungsbeschränkung“ gesprochen. Die Zulassung erfolgt dann über den Abiturdurchschnitt.

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von Jannik Deters, Konrad Fischer, Artur Lebedew

Während bei beliebten Studienfächern ein Einser-Schnitt notwendig sein könnte, gibt es aber auch Fächer, bei denen die Noten schlechter ausfallen dürfen. Außerdem können Studieneignungstests sich positiv auf die Bewerbung auswirken. Der bekannteste Test ist der TMS (Test für medizinische Fähigkeiten). Zudem ist es möglich, dass vor Antritt des Studiums ein Praktikum erfolgen muss oder ein Eignungstest durchlaufen wird. Dies könnten ebenfalls Zulassungsbeschränkungen sein.

Wie bewerbe ich mich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang?

Die Bewerbungen laufen entweder direkt über die Hochschule selbst oder über die Internetplattform hochschulstart.de. Das ist abhängig vom jeweiligen Studiengang und den Vorgaben der Hochschulen. Die Informationen, wo sich die Studieninteressierte bewerben müssen, erfahren sie auf den Seiten der jeweiligen Hochschulen. Für die Bewerbung über hochschulstart.de ist zunächst eine Registrierung auf dem Portal notwendig. Anschließend müssen die Bewerbungsunterlagen postalisch an die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) gesendet werden.

Wie läuft das Vergabeverfahren ab?

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt auf Basis des Dialogorientierten Serviceverfahrens, kurz DoSV. Dieses Koordinierungsverfahren dient dazu, nicht bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge zu koordinieren. Die Universitäten weisen auf ihren Internetseiten darauf hin, ob das DoSV genutzt wird. Ist das der Fall, dann ist eine Registrierung auf hochschulstart.de Grundvoraussetzung.

Welche Unterlagen benötige ich, um mich einzuschreiben?

Welche Unterlagen genau benötigt werden, unterscheidet sich von Universität zu Universität. Meistens müssen Bewerberinnen und Bewerber folgende Unterlagen einreichen:

  • Hochschulzugangsberechtigung (Zum Beispiel das Abiturzeugnis)
  • Personalausweis
  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse
  • Belege über Praktika und Eignungstest (falls vorgeschrieben)
  • Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse (falls vorgeschrieben)

Nach einer erfolgreichen Bewerbung bekommen die angehenden Studierenden von der Hochschule den Zulassungsbescheid zugeschickt. In dem Schreiben steht im Normalfall aufgelistet, welche Unterlagen die Hochschule von den Bewerberinnen und Bewerbern benötigt.

Welche Fristen gelten für die Bewerbungen?

Für das Wintersemester können sich Interessierte von Anfang Juni bis zum 15. Juli bewerben. Der Bewerbungszeitraum für das Sommersemester startet Anfang Dezember und endet am 15. Januar. Der Start unterscheidet sich zwischen den einzelnen Hochschulen, allerdings ist der Bewerbungsschluss an allen Universitäten gleich.

Kann ich Wünsche bei der Vergabe der Plätze äußern?

Im DoSV können Studienanwärterinnen und -anwärter sich auf bis zu zwölf Studienwünsche bewerben. Dabei hat die Priorisierung der jeweiligen Wunschuniversitäten keinen Einfluss auf die Zulassungschancen. Bewerber sollten ihre Wunschuni dennoch weit nach oben ranken. Denn während der Koordinierungsphasen des DoSV greifen die sogenannten Koordinierungsregeln. Dadurch wird, man automatisch bei der Universität zugelassen, die bei hochschulstart.de die höchste Priorisierung erhalten hat.

Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

Die Höhe der Semesterbeiträge unterscheiden sich je nach Universität und Bundesland. In Nordrhein-Westfalen kommen durchschnittlich 200 bis 300 Euro pro Semester auf die Studierenden zu. Im Wintersemester 2020/2021 zahlten Studierende der Gottfried Wilhelm-Leibniz-Universität Hannover die höchsten Semesterbeiträge – knapp 440 Euro wurden fällig. Der Semesterbeitrag setzt sich aus den Sozialabgaben für das Studierendenwerk, dem Beitrag für die Studierendenvertretung, sowie in einigen Fällen für das Semesterticket und der Verwaltungskostenbeiträge zusammen.

Wie kann ich mir mein Studium finanzieren?

Ein Studium ist nicht günstig. Deshalb sollten sich Interessierte bereits vor Studienbeginn mit der Finanzierung auseinandersetzen. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass die Eltern komplett für die Kosten des Studiums aufkommen. Allerdings ist ein Studium sehr kostspielig, vor allem, wenn noch Lebenshaltungskosten hinzukommen. Nicht immer können die Erziehungsberechtigten dafür aufkommen. Die Studierende können auch neben dem Studium arbeiten. Das hat den Nebeneffekt, dass nebenbei direkt Arbeitserfahrung gesammelt werden kann. Sollte das Geld dennoch knapp werden, gibt es weitere finanzielle Möglichkeiten.

  • BAföG: Das ist eine staatliche Unterstützung, die durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt ist. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Förderung vom Einkommen der Eltern abhängig. Der Antrag kann erst nach der Studienplatzzusage gestellt werden und wird vom Studierendenwerk ausgestellt. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten die Studierenden eine monatliche Auszahlung. BAföG ist zu einer Hälfte ein Zuschuss, zur anderen Hälfte ein Darlehen – 50 Prozent der Förderung muss also zurückgezahlt werden.
  • Studienkredit: Für Studierende ohne BAföG-Anspruch könnte ein Studienkredit als finanzielle Stütze dienen. Ein Studienkredit fördert bis zu 14 Semester. Die Zinsen für den Studienkredit bewegen sich am unteren Rand der üblichen Konditionen.
  • Bildungsfonds oder Studienfonds: Bildungs- oder Studienfonds werden von Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen ausgesetzt. Bewerbende erhalten dann Geld aus einem Fonds. In diesen zahlen die Studierenden später ihre Rückzahlung ein. Damit wird die Zahlung für neue Bewerbende sichergestellt.
  • Stipendium: Studienbewerber können sich auf Stipendien bewerben. Neben einer finanziellen Unterstützung erhalten Stipendiaten oft noch eine zusätzliche soziale Förderung. Das Geld, welches die Studierenden durch ein Stipendium erhalten, müssen sie nicht zurückzahlen.

Welche Stipendien gibt es?

Es gibt viele verschiedene Stipendien. Diese unterteilen sich in fünf verschiedene Arten von Stipendien:

  • Begabtenförderungswerke: Stipendien von Begabtenförderungswerken gehören zu den öffentlichen Förderungen. Dabei stehen die meisten Stiftungen, die die Stipendien auszahlen, der Kirche oder einer Partei nahe. Die Stiftungen vergeben Stipendien an junge Menschen, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen an der Hochschule und im Beruf sowie die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung erwarten lassen.
  • Deutschlandstipendium: Das Deutschlandstipendium wird zu einer Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert. Die andere Hälfte kommt von einem privaten Förderer – also einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer Stiftung. Die Höhe des Stipendiums beträgt jährlich 3600 Euro – die Stipendiaten bekommen monatlich 300 Euro ausgezahlt. Neben guten Noten und gesellschaftlichen Engagement spielen auch besondere persönliche Leistungen mit in die Vergabe hinein. Laut der Webseite des Deutschlandstipendiums könnte das beispielsweise „die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiografie sein“.
  • Aufstiegsstipendium für Berufserfahrende: Studienanfänger, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und Berufserfahrung gesammelt haben, könnten sich auf ein Aufstiegsstipendium bewerben. Entscheidend dafür ist die berufliche Leistung, die schulischen Leistungen sind dahingehend irrelevant.
  • Auslandsstipendium: Um die internationalen Beziehungen zu stärken, fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Stipendien an Studierende im Ausland.
  • Stipendien von unterschiedlichen Anbietern: Für spezielle Fälle gibt es auch spezialisierte Stipendien. So gibt es Stipendien für Studierende in Notlagen oder Reisestipendien für angehende Journalisten . Diese Stipendien werden meistens privat gefördert, also von Unternehmen oder Privatpersonen.

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Wie bewerbe ich mich auf ein Stipendium?

In den meisten Fällen reichen die Interessierten eine schriftliche Bewerbung ein. Manchmal benötigen die Studierenden auch eine persönliche Empfehlung der Dozierenden. Dann folgt oft ein Auswahlgespräch und/oder ein Assessment Center. Wenn dies erfolgreich ist, erhalten die Bewerbenden das Stipendium.

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